In Italien müssen Reisende beim Fahrradtransport am Auto weiterhin Warntafeln anbringen. Eine für Januar 2025 geplante Gesetzesänderung, die Erleichterungen für Fahrradträger auf Anhängerkupplungen vorsah, wurde nicht umgesetzt. Die Kennzeichnungspflicht per Warntafel gilt unverändert für alle nach hinten überstehenden Ladungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 87 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt.