BIKE Redaktion
· 22.09.2022
Preise und Nachfrage bei Mountainbikes steigen scheinbar immer weiter. Gleichzeitig vermuten Experten, dass auch Bike-Diebstähle im zweiten Halbjahr 2022 zunehmen könnten. Was tun, wenn das geliebte Fahrrad auf einmal geklaut wurde? Zahlt die Versicherung den Fahrraddiebstahl? Wir klären hier ein paar grundsätzliche Fragen dazu und sprechen mit dem ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.
>> 9,8 %: So niedrig ist die Aufklärungsrate bei Fahrrad-Diebstahl in Deutschland
>> TOP 3: Hier werden die meisten Räder in Deutschland gestohlen (Quelle: GDV, Statista.com):
>> 110 Millionen Euro: So hoch war die Schadenssumme 2021 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Schadensdurchschnitt liegt demnach so hoch wie noch nie.
Die gute Nachricht zuerst: 2021 wurden so wenig Fahrräder geklaut wie lange nicht mehr. Rekordtief! Den Rückgang erklären sich Experten damit, dass durch die Corona-Maßnahmen mehr Leute von zu Hause aus arbeiten und Fahrräder so seltener unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Die aktuell knappe Verfügbarkeit von Bikes treibt die Gebrauchtmarktpreise jedoch in die Höhe. Folge: Bike-Diebstähle werden für Kriminelle lukrativer, wie im Februar 2022 ein spektakulärer Überfall auf einen Shimano-Transport gezeigt hat. So gilt immer besonders in der Hauptsaison erhöhte Vorsicht. Oftmals werden Bikes aus dem vermeintlich sicheren Gemeinschaftskeller gestohlen. „Die beste Prophylaxe gegen Bike-Diebstahl sind Achtsamkeit und hochwertige Schlösser“, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Was tun, wenn’s doch passiert, verrät der Experte im Interview (siehe unten).
Einige Details entscheiden darüber, ob die Versicherung für Fahrräder zahlt oder nicht. Vier Szenarien im Check.
Hier zahlt die Hausratversicherung. Vorausgesetzt, das Kellerabteil war abgesperrt, und es gibt Einbruchspuren. Daher muss die Polizei verständigt werden. Die Hausratversicherung setzt meist nicht voraus, dass das Bike zusätzlich abgesperrt war. Bei Kellerverschlägen ohne Sichtschutz kann die Versicherung möglicherweise grobe Fahrlässigkeit geltend machen.
Hier greift die Hausratversicherung nicht, weil mehrere Leute Zugang zu den Räumlichkeiten haben. Das heißt: Meist gibt es keine Einbruchsspuren. Es braucht Diebstahl- oder Zusatzversicherungen für die Hausratversicherung. Viele Anbieter setzen dabei voraus, dass das Bike an einem verankerten Gegenstand angeschlossen ist.
In beiden Fällen ist eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung notwendig. Die KFZ-Versicherung haftet nicht für lose Gegenstände im oder am Auto. Im Einzelfall kann die Versicherung den Fall auf Fahrlässigkeit überprüfen, z. B. bei einem sehr teurem Rad. Alles, was den Diebstahl erschwert, hilft bei der Verhandlung mit der Versicherung.
Hier greift nur eine Diebstahlversicherung. Wichtig: Das Bike muss in der Regel an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Auch wichtig: Viele Versicherer setzen eine gewisse Qualität des Fahrradschlosses voraus. Das wird meist am Wert des Fahrrads bemessen. So muss der Neupreis des Schlosses z. B. mindestens 49 Euro betragen.
BIKE: Herr Huhn, wo ist mein Mountainbike am sichersten vor Diebstahl?
ROLAND HUHN: Vermutlich in der Wohnung. Wer da einbricht, hat es meist nicht aufs Fahrrad abgesehen. Überhaupt werden die wenigsten Räder aus Gebäuden gestohlen. Die Versicherungen differenzieren in den Statistiken jedoch nicht, um welche Art Fahrrad es sich handelt. Daher gelten öffentliche Plätze als Tatort Nummer 1 für Fahrraddiebstahl. Hier geht es allerdings meist um Pendelfahrräder.
Mountainbike-Festivals gelten als gefährliche Pflaster. Was sollte ich hier beachten?
Das Bike nicht unbeaufsichtigt abstellen. Und wer auch nur ganz kurz in die Eisdiele geht, sollte das Bike trotzdem mit einem hochwertigen Fahrradschloss an einem verankerten Gegenstand anschließen. Das Gleiche am besten auch im Bike-Keller im Hotel.
Und wenn es doch passiert?
Bei Einbruch muss die Polizei verständigt und die Versicherung benachrichtigt werden. Wichtig: Die Angaben müssen übereinstimmen, sonst zweifelt die Versicherung die Glaubwürdigkeit an und zahlt möglicherweise nicht. Gut, wenn man Bilder, Rahmennummer et cetera parat hat.
Spezielle Fahrradversicherungen zahlen auch beim Diebstahl auf öffentlichen Plätzen. Was gilt es zu beachten?
Man sollte sich die Bedingungen durchlesen. Beim Diebstahl sollte der Neuwert des Bikes erstattet werden. Meist setzen die Versicherungen Schlösser ab einem gewissen Wert voraus. Wer das nicht beachtet, geht womöglich leer aus. Mein Tipp: Der Vergleich „Testergebnisse für 107 Fahrradversicherungen“ der Stiftung Warentest zum Downloaden für 4,99 Euro.