Neuer Gesetzesentwurf3,5-Meter-Regel für Mountainbiker in NRW?

Lukas Niebuhr

 · 19.05.2026

Neuer Gesetzesentwurf: 3,5-Meter-Regel für Mountainbiker in NRW?Foto: Max Fuchs
Neuer Gesetzesentwurf: Wald-Verbot für Mountainbiker in NRW?
​Nordrhein‑Westfalen möchte sein Landesforstgesetz ändern – mit massiven Folgen für alle, die gerne auf Trails unterwegs sind. Der neue Gesetzesentwurf definiert erstmals klar, wo Bikes überhaupt noch fahren dürfen. Und genau diese Definition macht fast alle Singletrails im Land illegal. Droht eine 3,5-Meter-Regel?

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Bislang durften Mountainbiker in Nordrheinwestfalen auf „Straßen und festen Wegen“ fahren – eine Formulierung, die viele naturfeste Pfade einschloss und wegen ihrer juristischen Unschärfe geändert werden soll. Künftig soll es nur noch erlaubt sein, auf Straßen und „Fahrwegen“ zu fahren. Der Begriff „Fahrwege“ umfasst befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die ganzjährig von zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahrbar sind. Alles unter ca. 3,5 Metern Breite – der Standard für forstliche Wirtschaftswege – wäre damit tabu.

Singletrails nur noch mit Doppel-Freigabe

Darüber hinaus soll das Fahren auf explizit freigegebenen Wegen erlaubt sein. Doch eine Trail-Freigabe setzt künftig mehrere Bedingungen voraus:

  1. der Waldbesitzer muss zustimmen
  2. die Forstbehörde muss zustimmen
  3. der Trail muss offiziell markiert sein

Die zusätzliche Einbindung der Forstbehörde in puncto Trail-Freigabe diene dem Waldschutz.

Neue Verbote und höhere Strafen

Der Entwurf verschärft nicht nur die Wegedefinition, sondern auch das Ordnungsrecht:

  • Trailbau wird eigene Ordnungswidrigkeit: Anlieger, Kicker, North‑Shore‑Elemente oder selbst kleine Aufschüttungen sind verboten – unabhängig davon, ob jemand dort fährt.
  • Bußgelder steigen von 25.000 € auf bis zu 50.000 €
  • S‑Pedelecs, Segways und E‑Scooter komplett ausgeschlossen – selbst auf breiten Wegen.

Warum macht NRW das?

Die Landesregierung nennt mehrere Gründe, die eine Gesetzesänderung rechtfertigen sollen. Im Zentrum steht der Schutz des Waldbodens. Dieser leide unter anderem durch Radfahrende, die sich abseits befestigter Waldwege aufhielten. Das Gesetz soll auch der höher frequentierten Wald-Nutzung durch den E-Bike-Boom entgegenwirken.

Weitere Argumente sind die oben genannte Unschärfe in der bisherigen Gesetzeslage sowie die Reduktion von Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Wanderern bzw. anderen Erholungssuchenden. Die Folgen des Klimawandels, wie Borkenkäfer und Trockenheit, unterstreiche die Notwendigkeit einer stärkeren Steuerung der Waldnutzung.

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Fazit

NRW plant eine der strengsten Bike‑Regelungen Deutschlands. Die Kombination aus enger Wegedefinition, Genehmigungspflicht und hohen Bußgeldern bedeutet: Freies Mountainbiken auf Singletrails wäre praktisch nicht mehr möglich.


Lukas Niebuhr

Lukas Niebuhr

Werkstudent

Lukas Niebuhr ist gebürtige Bielefelder, studiert an der Deutschen Sporthochschule Köln im Master Sport, Medien- und Kommunikationsforschung und arbeitet als Werkstudent in der Online-Redaktion für BIKE und TOUR. In Köln fährt er gerne Gravelbike, seine Urlaube verbringt der Sportstudent am liebsten mit Skitouren oder auf dem (E-)MTB in den Bergen.

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