Bislang durften Mountainbiker in Nordrheinwestfalen auf „Straßen und festen Wegen“ fahren – eine Formulierung, die viele naturfeste Pfade einschloss und wegen ihrer juristischen Unschärfe geändert werden soll. Künftig soll es nur noch erlaubt sein, auf Straßen und „Fahrwegen“ zu fahren. Der Begriff „Fahrwege“ umfasst befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die ganzjährig von zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahrbar sind. Alles unter ca. 3,5 Metern Breite – der Standard für forstliche Wirtschaftswege – wäre damit tabu.
Darüber hinaus soll das Fahren auf explizit freigegebenen Wegen erlaubt sein. Doch eine Trail-Freigabe setzt künftig mehrere Bedingungen voraus:
Die zusätzliche Einbindung der Forstbehörde in puncto Trail-Freigabe diene dem Waldschutz.
Der Entwurf verschärft nicht nur die Wegedefinition, sondern auch das Ordnungsrecht:
Die Landesregierung nennt mehrere Gründe, die eine Gesetzesänderung rechtfertigen sollen. Im Zentrum steht der Schutz des Waldbodens. Dieser leide unter anderem durch Radfahrende, die sich abseits befestigter Waldwege aufhielten. Das Gesetz soll auch der höher frequentierten Wald-Nutzung durch den E-Bike-Boom entgegenwirken.
Weitere Argumente sind die oben genannte Unschärfe in der bisherigen Gesetzeslage sowie die Reduktion von Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Wanderern bzw. anderen Erholungssuchenden. Die Folgen des Klimawandels, wie Borkenkäfer und Trockenheit, unterstreiche die Notwendigkeit einer stärkeren Steuerung der Waldnutzung.
NRW plant eine der strengsten Bike‑Regelungen Deutschlands. Die Kombination aus enger Wegedefinition, Genehmigungspflicht und hohen Bußgeldern bedeutet: Freies Mountainbiken auf Singletrails wäre praktisch nicht mehr möglich.

Werkstudent