Florentin Vesenbeckh
· 30.09.2026
Wer bei einem Pedelec die Begrenzung der Motorunterstützung umgeht, gewinnt Tempo, kann aber den rechtlichen Status seines Fahrrads verlieren. Im öffentlichen Verkehr kann das Folgen für Genehmigung, Versicherung und Fahrerlaubnis haben. Kommt es zu einem Unfall, stehen unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen im Raum. Dass Tuning und Manipulation von E-Bikes auch immer mehr kontrolliert und geahndet wird, darauf macht auch eine aktuelle Reportage von BR24 über getunte E-Bikes aufmerksam.
Ein reguläres Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad, wenn sein Motor nur beim Treten unterstützt und die Unterstützung spätestens bei 25 Kilometern pro Stunde endet. Das legt das Straßenverkehrsgesetz fest. Schnelleres Fahren allein ist nicht verboten: Wer aus eigener Muskelkraft oder bergab mehr als 25 Kilometer pro Stunde erreicht, ist selbstverständlich trotzdem legal unterwegs.
Anders sieht es aus, wenn eine Manipulation den Motor oberhalb dieser Grenze weiterarbeiten lässt. Dann greift die Fahrradregelung nicht mehr. Welche Vorschriften für das veränderte Fahrzeug gelten, hängt von seinen technischen Eigenschaften ab. Für die Nutzung im öffentlichen Verkehr können eine Genehmigung, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die passende Fahrerlaubnis erforderlich sein. Wichtig: Ein Tuning-Kit macht aus einem gewöhnlichen Pedelec nicht automatisch ein zugelassenes S-Pedelec - sondern ein illegales Fahrzeug. Weder auf dem Fahrradweg, noch im öffentlichen Verkehr darf ein solches Gefährt bewegt werden. Und auch nicht im Wald oder Gelände.
Wer ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung nutzt, riskiert ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Ist für das Fahrzeug eine Fahrerlaubnis nötig und besitzt die fahrende Person diese nicht, kommt außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Betracht. Ob diese Tatbestände vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Auch finanziell kann E-Bike-Tuning schwerwiegende Folgen haben. Verursacht die fahrende Person einen Unfall, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld entstehen. Bei schweren Verletzungen können dazu längerfristige Kosten kommen. Ob eine vorhandene Versicherung leistet, lässt sich nicht pauschal beantworten; insbesondere ist die Versicherung eines Fahrrads kein Ersatz für eine gegebenenfalls vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die exakte rechtliche Einordnung liefert ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn im BIKE-Interview: „Wer mit einem getunten Zweirad das private Grundstück verlässt, ist ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Weil der Fahrer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht er zudem eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ob dem Fahrer außerdem die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM, ab 16 Jahren), ist eine Frage des Einzelfalls.“
Wie aufwendig der Nachweis einer Manipulation sein kann, zeigt die BR24-Reportage: Die Nürnberger Polizei lässt verdächtige Räder technisch überprüfen. BIKE hat die Risiken des E-Bike-Tunings bereits ausführlicher eingeordnet.
Ein weiterer wichtiger Faktor, den E-Biker im Auge haben müssen: Motorenhersteller können Tuning meist auch nach entfernter Tuning-Kits leicht erkennen. Reparaturen oder gar ein kostenloser Austausch von Motoren oder Akkus bei Defekten ist damit quasi ausgeschlossen. Die Garantie erlischt, wenn illegale Tuningmaßnahmen festgestellt werden.
Wir als Redaktion stellen uns schon seit Jahren ganz klar gegen illegales E-Bike-Tuning. Von den Risiken, die jeder Einzelne damit trägt ganz abgesehen: Speed-Chips schaden dem Image von E-Bikern und E-Mountainbikern in der Öffentlichkeit und gefährden damit die Rechte von uns allen.

Redakteur CvD
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