Was viele nicht wissen: Die Lithium-Ionen-Akkus der E-Bikes werden im Flugverkehr wegen der Brandgefahr bei Kurzschluss als "Gefahrgut" angesehen und müssen entsprechend deklariert werden. Laut den Richtlinien des internationalen Flugverkehrsverbandes IATA ist seit dem 1.1.2015 der Transport in Passagierflugzeugen verboten. Die meisten Fluggesellschaften schließen daher E-Bikes generell vom Flugtransport aus. Akkus dürfen nur gesondert vom
E-Bike, ausschließlich in Frachtmaschinen und mit Deklaration versehen, verschickt werden. Außerdem ist eine spezielle, kurzschlusssichere Verpackung Pflicht. Ein E-Bike einfach so ohne Deklaration zu verschicken, empfiehlt sich nicht. Bei Verstoß gegen die Richtlinien zum Gefahrguttransport drohen horrende Strafen.

Markus Greber Diesen Artikel bzw. die gesamte Ausgabe EMTB 1/2016 können Sie in der EMTB App ( iTunes und Google Play ) lesen oder die Ausgabe im DK-Shop nachbestellen .