Wann dürfen MTB-Trails gesperrt werden?

EMTB Magazin

 · 19.06.2021

Wann dürfen MTB-Trails gesperrt werden?Foto: Wolfgang Watzke
Wann dürfen MTB-Trails gesperrt werden? | n?

Trail-Sperrungen für (E-)Mountainbiker durch Grundbesitzer? Ohne Gesetzesänderung? So einfach gehe es nicht, sagt DIMB-Rechtsberater Markus Rebl.

Was ist ein zum Biken „geeigneter“ Weg? Eine scheinbar harmlose Frage sorgt in Bayern seit Monaten für Furore. Denn seit dem Inkrafttreten einer neuen Verwaltungsvorschrift im Dezember 2020, liegt „geeignet“ oder „ungeeignet“ nicht mehr im Ermessen des Bikers, sondern der Behörden. Biker befürchten nun, der Willkür von Behörden und Grundbesitzern ausgeliefert zu sein.

Doch so einfach sei das nicht, erklärt Rechtsanwalt Markus Rebl, der als Rechtsberater der DIMB tätig ist. Eine Trail-Sperrung ist nur dann wirklich gültig, wenn die Beschilderung auf den gesetzlichen Grund verweist, aus dem der Weg gesperrt wird. Offiziell durch die Behörden aufgestellte Schilder haben natürlich erst mal Gültigkeit. Doch Rebl hält „fast alle diese Sperrungen vor Gericht für angreifbar“. Denn die neue Verwaltungsvorschrift sei lediglich eine fragwürdige Interpretation des Gesetzes durch das Ministerium und habe für die Gerichte, die rein auf Grundlage des Gesetzes urteilten, keine Bedeutung.

Das Naturschutzgesetz selbst bleibt unverändert und räumt dem allgemeinen Betretungsrecht, das nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf, nach wie vor einen hohen Stellenwert ein. Und das gilt auch für Biker. „Auch eine Einschränkung speziell für Radfahrer ist nicht vorgesehen“, so Rebl weiter. Es scheint also noch nicht alles verloren im deutschen Alpenraum. Dass ohne einen triftigen Grund ohnehin nur die Polizei oder der Förster dazu berechtigt ist, Biker anzuhalten und Personalien aufzunehmen, ist ein weiterer Lichtblick, wenn auch nichts völlig Neues. Versucht der Grundbesitzer selbst, Sheriff zu spielen und Biker anzuhalten, oder gar das Rad zu konfiszieren, dann kann er sich damit sogar strafbar machen.

Alle Beteiligten sind gut beraten, nicht dazu beizutragen, dass die Situation in den bayerischen Bergen und Wäldern weiter eskaliert. Biker, die sich an die Trailrules halten, brauchen sich nichts vorwerfen zu lassen.

Interview mit Anwalt Markus Rebl (Rechtsberater der DIMB)

Anwalt Markus Rebl, der Rechtsberater der <a href="https://www.dimb.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB)</a> | a>Foto: Privatfoto
Anwalt Markus Rebl, der Rechtsberater der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) | a>

EMTB: Wann darf denn ein Grundeigentümer, dem Gesetz nach, den Weg sperren?

Markus Rebl: Das Gesetz bleibt unverändert. Die neue Verwaltungsvorschrift ist lediglich eine interne Maßgabe des Ministeriums, wie das Gesetz von den Behörden zu interpretieren ist. Sie besagt, dass Sperrungen durch den Grundeigentümer möglich sind, wenn erhebliche Beeinträchtigungen im Raum stehen.

Wie muss eine Sperrung überhaupt erfolgen, damit sie Gültigkeit hat. Gibt es da Regeln?

Damit Sperrungen gültig sind, müssen die Schilder auf einen gesetzlichen Grund verweisen, aus dem die Sperrung erfolgt. Oder sie müssen hoheitlich sein, das heißt zum Beispiel durch die Behörden selbst erfolgen. Formlose Schilder, die das Radfahren ohne Angabe eines gesetzlichen Grundes verbieten, sind ungültig.

Und selbst viele der gültigen Verbote halte ich für rechtswidrig und vor Gericht für angreifbar, da das Gericht nur auf Grundlage des Gesetzes, nicht der Verwaltungsvorschrift urteilt. Im Gesetz hat das allgemeine Betretungsrecht eindeutig Priorität, und auch Einschränkungen ausschließlich für Radfahrer sind nicht vorgesehen.

Wie sollen sich Biker verhalten, die einem neuen Verbotsschild gegenüberstehen?

Grundsätzlich rate ich dazu, die gesperrten Teilstücke zu umfahren oder zu schieben, sogar, wenn die Sperrung nach den oben genannten Kriterien ungültig ist. Wichtig: Position des Schildes notieren, eventuell fotografieren und dann der DIMB melden unter www.dimb.de/verbotmelder. Wer möchte, kann auch direkt bei der Behörde nachhaken, ob die Sperrung überhaupt dort mitgeteilt wurde.

Was droht, wenn man sich nicht an eine Sperre hält?

Der Verstoß gegen so eine Sperre ist eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere können die Behörden hier Bußgelder von 15 bis 2500 Euro verhängen, meist sind es jedoch kleinere Beträge. Übrigens: Der Grundeigentümer selbst ist nicht dazu berechtigt, Biker anzuhalten, Personalien aufzunehmen oder gar Bikes zu konfiszieren. Ein Festhaltungsrecht steht hier nur der Polizei zu oder dem Förster selbst. Versucht der Grundeigentümer es ohne Befugnis, kann das selbst eine strafbare Handlung darstellen.

Unsere gemeinsame Kampagne LOVE TRAILS – RESPECT RULES geht 2021 in die nächste Runde. Mehr dazu lesen Sie unter <a href="https://www.bike-magazin.de/tag/love-trails-respect-rules" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">www.bike-magazin.de/lovetrailsrespectrules</a> | a>Foto: BIKE Magazin
Unsere gemeinsame Kampagne LOVE TRAILS – RESPECT RULES geht 2021 in die nächste Runde. Mehr dazu lesen Sie unter www.bike-magazin.de/lovetrailsrespectrules | a>

Die sechs Trail-Rules für (E-)Mountainbiker

  1. Trailsharing: Respektiere andere Wegenutzer.
  2. No Shortcuts: Bleibe auf den Wegen.
  3. Stay Safe: Fahr’ in Deiner Komfortzone.
  4. Ride for Future: Hinterlasse keinen Müll und keine Spuren.
  5. No Nightrides: Gönne den Tieren ihre Ruhe.
  6. Stop Building illegal: Legale Strecken müssen her!