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Wer mit dem Fahrrad nach Italien reist, muss beim Transport am Auto die italienischen Vorschriften zur Ladungssicherung beachten. Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach geändert und für Verwirrung gesorgt. Jetzt steht fest: Die Warntafelpflicht bleibt bestehen.
In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Nimmt die überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln erforderlich. Diese müssen jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht sein.
Auch Heckträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind, fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Träger über ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung verfügt. Eine Gesetzesänderung vom Januar 2025 und ein Rundschreiben des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr hatten zunächst Erleichterungen in Aussicht gestellt. Die geplante Ausnahmeregelung für entsprechend ausgestattete Heckträger wurde jedoch nicht umgesetzt.
Der ADAC empfiehlt allen Autofahrenden, die ihr Fahrrad nach Italien mitnehmen, beim Transport Warntafeln anzubringen. Bei fehlender Kennzeichnung können Bußgelder ausgestellt werden.
Die Warntafel muss aus Metallblech bestehen und eine Mindestgröße von 50 x 50 Zentimeter aufweisen. Die Kennzeichnung erfolgt durch fünf rot-weiße Streifen >> z. B. hier erhältlich. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 87 Euro geahndet. Die italienischen Behörden können bei fehlenden Warntafeln die Weiterfahrt untersagen.
Die Rechtslage bei der Anbringung von Fahrradträgern am Fahrzeug hatte sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zuletzt sollte es für Heckträger auf der Anhängerkupplung mit eigener Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen eine Ausnahme geben. Diese Regelung wurde jedoch nicht in geltendes Recht überführt.

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