Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) verkündet eine freudige Botschaft an ihre Mitglieder: Deutschlands Wälder dürfen weiterhin mit dem Mountainbike befahren werden. Das jedenfalls geht aus einem neuen Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) hervor.
Der Entwurf aus dem letzten Jahr, der das Mountainbiken in Deutschlands Wäldern deutlich eingeschränkt hätte, sorgte damals in der MTB-Community für Aufsehen. In der Folge hatte die DIMB die Initiative ergriffen und sich gegen die angedachten Änderungen gewehrt. „Unserer Argumentation, die wir gemeinsam mit dem “Bike.Nature.Movement” und anderen Verbänden eingebracht haben, wurde beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft offensichtlich gehört und umgesetzt“, bewertet DIMB-Fachreferent Heiko Mittelstädt die Entwicklung.
Mittelstädt informiert im Namen der DIMB über die ersten Erkenntnisse zum neuen Entwurf, die durch verschiedene Quellen an die Öffentlichkeit gelangt waren. Demnach erfolgen keine Formulierungsänderungen in § 14, beschreibt die DIMB die Sachlage. Das bedeutet: die Zulässigkeit des Radfahrens auf allen Straßen und Wegen im Wald bleibt grundsätzlich erlaubt. „Die im ersten Entwurf angedachten Einschränkungen über verschiedene Kriterien zu definieren, welche Wege sich zum Radfahren eignen, sind nicht mehr enthalten. Auch die Länder werden Radfahren nicht mehr pauschal und ohne Begründung auf eigens ausgewiesene Wege beschränken können. Damit fallen zwei der von uns besonders kritisch beurteilten Inhalte weg“, führt Mittelstädt aus. Ein weiterer Erfolg: Das Tracken von Routen durch Waldbesucher dürfte in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Das war nach dem ersten Entwurf vor gut einem Jahr noch befürchtet worden.
Die DIMB begrüßt ausdrücklich, dass der neue Entwurf die Gleichrangigkeit der Waldfunktionen – Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung – betont. Das bestätigt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion weiterhin ein zentrales Ziel des Bundeswaldgesetzes bleiben. Allerdings könnte es noch Diskussionen geben, wenn es um die Frage geht, was sich noch in der Gesetzesbegründung an konkreten Formulierungen findet. „Hier warten wir die offizielle Verbändeanhörung ab und werden gegebenenfalls nochmals aktiv“, kündigt Mittelstädt an.
Klar ist: Das neue Bundeswaldgesetz gibt es noch nicht. Wie die finale Version aussehen wird, ist also noch völlig offen - der neue Entwurf lässt aber hoffen, dass keine flächendeckenden Verbote drohen. Der Entwurf enthält außerdem keine Richtlinie zur Vereinheitlichung der Länderregelungen zum Radfahren. Dies bleibt ein wichtiges Anliegen, um das sich die DIMB auch in Zukunft kümmern wird. „Wir werden uns auch in Zukunft auf Länderebene für die Interessen der Mountainbikerinnen und Mountainbiker einsetzen“, versichert Mittelstädt.

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