Vorläufige Doping-Sperre von Mathias Flückiger aufgehoben

Stefan Loibl

 · 20.12.2022

Mathias Flückiger nach seinem Sieg beim UCI MTB Worldcup 2022 in Leogang. Wenige Tage danach wurde er gesperrt.
Foto: Bartek Wolinski, Red Bull Content Pool

Das Zeranol-Testresultat von Mathias Flückiger darf nicht als positive Dopingprobe gewertet werden. Das hat das Nationale Olympische Komitee der Schweiz entschieden. Damit ist die provisorische Sperre gegen den Berner Mountainbiker nach 120 Tagen aufgehoben.

Mathias Flückiger hatte immer betont, dass er “nie wissentlich Zeranol zu sich genommen” hat. Nun hat der Schweizer Mountainbike-Star einen ersten Zwischenerfolg im Beweiskampf für seine Unschuld erzielt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem große Erleichterung. Es waren die schlimmsten fünf Monate meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich nun wieder optimistisch in die Zukunft. Sportlich bin ich motivierter denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback”, sagte Flückiger nachdem die Disziplinarkammer des Nationalen Olympischen Komitees der Schweiz entschieden hat, dass das Zeranol-Testresultat nicht als positive Dopingprobe gewertet werden darf.

Flückiger liefert entlastende Indizien gegen Doping

Am 16. September 2022 hatten Mathias Flückiger und sein Team bei der Disziplinarkammer ein Dossier mit Erklärungen und Entlastungsindizien eingereicht. Damit beantragte Flückiger die sofortige Aufhebung der provisorischen Sperre. Unter anderem hatte sich der Schweizer Mountainbike-Star ein Steroidprofil erstellen und eine Haarprobe analysieren lassen. Das Steroid-Profil sei absolut unauffällig gewesen. Die Haarprobe enthielt keine Spuren von Zeranol bzw. dessen Metaboliten. Zudem hatte Flückiger als entlastendes Indiz aufgeführt, dass er bei zwei weiteren Dopingproben, die vor und nach der positiven Dopingprobe am 5. Juni analysiert wurden, jeweils negativ gewesen sei. Die Dopingtests stammen von einer Trainingskontrolle am 30. Mai und vom UCI MTB-Worldcup in Leogang nach seinem Short-Track-Erfolg. Zudem sei wissenschaftlich belegt, dass Zeranol bei Menschen mit größter Wahrscheinlichkeit keinen anabolen Effekt habe.

Am Tag seines Short-Track-Siegs beim UCI MTB-Worldcup in Leogang am 10. Juni 2022 musste Mathias Flückiger zur Dopingkontrolle. Das Ergebnis war negativ. Foto: Bartek Wolinski, Red Bull Content Pool
Am Tag seines Short-Track-Siegs beim UCI MTB-Worldcup in Leogang am 10. Juni 2022 musste Mathias Flückiger zur Dopingkontrolle. Das Ergebnis war negativ.

Dopingprobe atypisch statt positiv

Das Urteil der Disziplinarkammer berichtigt zudem die Schweizer Antidoping-Agentur Swiss Sport Integrity (SSI), die die provisorische Dopingsperre Flückigers im August 2022 ausgesprochen hatte. Die Schweizer Antidoping-Agentur hätte laut WADA-Code die Probe Flückigers gar nie als positiv, sondern lediglich als atypisch werten dürfen. Eine positive Probe ist jedoch Voraussetzung für die Verhängung einer provisorischen Sperre, bzw. die Öffnung der B-Probe.

Genau deshalb hatte die NOK-Disziplinarkammer bereits am 28. September 2022 eine erste wichtige Entscheidung zu Gunsten Flückigers gefällt und das reguläre Vorgehen bei einem normalen Dopingverfahren (Öffnung der B-Probe) auf die Schnelle gestoppt. Die Aufhebung der provisorischen Sperre ab dem 17. Dezember 2022 ist für Flückiger in mehrfacher Hinsicht wichtig: “Seit mehr als fünf Monaten habe ich keinen Wettkampf mehr bestritten. In dieser Zeit bin ich in der Weltrangliste von Position 3 auf 24 zurückgefallen und meine Startposition hat sich dadurch massiv verschlechtert. Auch fehlt mir Wettkampfpraxis und ich habe die gesamte zweite Saisonhälfte mit den Höhepunkten EM und WM verpasst. Ich gehe nun meine Saisonplanung 2023 an und will bald wieder Rennen fahren.”

“Flückigers Albtraum” noch nicht vorbei - so geht es weiter

Nun geht der Fall zurück zur Schweizer Antidoping-Agentur SSI. Unter Beachtung der Formalien kann die nationale Antidoping-Organ allenfalls eine erneute Bewertung der A-Probe vom 5. Juni 2022 als abnormes oder atypisches Analyseresultat vornehmen. Den jüngsten Entscheid der Disziplinarkammer und die aufgehobene Sperre kann die SSI juristisch nicht anfechten.

Für Mathias Flückiger, der bereits für die Rennsaison 2023 plant und trainiert, ist die Sache also noch nicht vom Tisch: “Ich wünsche mir, dass mein Fall möglichst bald abgeschlossen werden kann. Die ständige Unsicherheit, das monatelange Warten, die unbegründeten Anschuldigungen müssen endlich ein Ende haben.”

Unbekanntes Element