TuningDas E-MTB besser machen – Was ist erlaubt?

Christian Schleker

 · 27.08.2020

Tuning: Das E-MTB besser machen – Was ist erlaubt?Foto: Markus Greber
Tuning: Das E-MTB besser machen – Was ist erlaubt?

Gewichts-Tuning am E-MTB ist verlockend. Aber ist der Teiletausch rechtlich gesehen überhaupt erlaubt? EMTB-Autor Chris Schleker holte sich Rat beim Sachverständigen Dirk Zedler.

"Du willst dein Dauertestrad tunen? Das geht nicht, das ist verboten!" Der Themenvorschlag für diese Story wurde in der Redaktionskonferenz schnell beerdigt. Leider hatte ich mein Ghost Hybride SL AMR X da schon auf Hungerkur gesetzt und diverse Teile ausgetauscht. Einfach so, weil ich das bei meinen Bikes immer mache. "Ach, steh‘ ich jetzt mit einem Fuß im Knast, oder wie?", wollte ich von den Kollegen wissen. Achselzucken. Darf ich als E-Biker wirklich nichts verändern, weil ein E-Bike vor dem Gesetz kein normales Fahrrad, sondern eine Maschine ist? Im Internet findet man viel Widersprüchliches, aber Experte Dirk Zedler, seines Zeichens vereidigter Sachverständiger für Elektrofahrräder und Diplom-Ingenieur, konnte mich schnell beruhigen: Als Endkunde darf ich auch mit meinem E-Bike im Großen und Ganzen machen, was ich will – Motor-Tuning natürlich ausgenommen!

  Das Tuningprojekt. Auf unter 20 Kilogramm wollte EMTB-Autor und Testfahrer Chris Schleker das Ghost SL AMR X abmagern. Ob's geklappt hat, lest ihr in EMTB 04/20 - ab 18. August im Fachhandel oder in der <a href="https://www.delius-klasing.de/emtb-digital" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalausgabe.</a>Foto: Georg Grieshaber
Das Tuningprojekt. Auf unter 20 Kilogramm wollte EMTB-Autor und Testfahrer Chris Schleker das Ghost SL AMR X abmagern. Ob's geklappt hat, lest ihr in EMTB 04/20 - ab 18. August im Fachhandel oder in der Digitalausgabe.

Do's und Dont's des E-Bike Tunings: Dirk Zedler im Interview

EMTB: Ist das Teile-Tuning am E-Bike für Endkunden verboten?
DIRK ZEDLER: Nein, der Endkunden kann mit seinem Bike machen, was er will! Vor dem Gesetz ist das E-Bike in den Händen des Endverbrauchers ein normales Fahrrad. ABER: Wenn etwas schiefgeht, hebt der Hersteller die Hände. Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass der Endkunde für alle erdenklichen Schäden selbst aufkommen muss. Aber das ist beim Bike ohne Motor nicht anders.
Woher kommt dann der Mythos, man dürfe am E-Bike nichts verändern?
Das Pedelec ist laut Gesetz eine Maschine und braucht als Gesamtprodukt mit allen Anbauteilen ein CE-Zeichen, sonst darf es in Europa nicht verkauft werden. Beim E-Bike musst du als Hersteller vor dem Verkauf beweisen, dass alles sicher ist. Das kann von der Gewerbeaufsichtsbehörde spontan überprüft werden – wenn dann Veränderungen stattgefunden haben, droht das Verkaufsverbot. Deshalb sind Hersteller und Händler extrem vorsichtig.
  Dirk Zedler ist vereidigter Sachverständiger für Elektroräder. Foto: Georg Grieshaber
Dirk Zedler ist vereidigter Sachverständiger für Elektroräder. 
Und das ändert sich, sobald es in meinen Besitz übergeht?
Es geht um die Bereitstellung am Markt – das betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette. Deshalb darf auch der Händler nichts ändern, denn er bringt die Maschine in den Umlauf. Das wäre dann wie Schecks fälschen.
Kann ich als Kunde denn frei nach Herzenslust alles tunen?
Motor-Tuning für mehr Speed ist natürlich verboten und strafbar. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, zum Beispiel bei der Lenkzentrale, sollte man grundsätzlich keine Kompromisse eingehen. Sondern immer nur aufeinander abgestimmte Lenker und Vorbauten eines Herstellers verbauen. Denn: Im falschen Vorbau kann der haltbarste Lenker früh brechen!
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Wie Chris Schleker in seinem Tuning-Projekt weiter vorgegangen ist, welche Teile getauscht wurden und an welcher Stelle sich Investitionen in Sachen Gewicht und Fahrspaß wirklich lohnen, das lest ihr in EMTB 04/2020 – seit 18. August im Fachhandel und in der Digitalausgabe.