Florentin Vesenbeckh
· 10.04.2020
Das illegale Aufbohren von E-Mountainbikes hat nicht nur rechtlich Konsequenzen, es kann sogar unseren Sport gefährden. Interview mit ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger über Tuning von E-MTBs.
Das Risiko getunter E-MTBs ist hoch, denn beim illegalen Überschreiten der 25 km/h-Grenze für Pedelecs verlässt man den Bereich Fahrrad und landet in der Kategorie Kraftfahrzeug mit allen Regeln und Konsequenzen. Wir haben zu diesem Thema Siegfried Neuberger, Geschäftsführer ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) eingeladen:
EMTB: Für manche E-Biker sind Tuning-Kits für den Pedelec-Antrieb die normalste Sache der Welt. Was ist das Problem dabei?
SIEGFRIED NEUBERGER: Wer an seinem Pedelec die 25 km/h-Grenze aufhebt, verlässt damit die Kategorie Fahrrad. Ein getuntes E-MTB gilt als Kraftfahrzeug. Dies kann bedeuten: Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Betriebserlaubnis – unter Umständen kann das bis zum Eintrag ins Führungszeugnis gehen. Bei einem Unfall bedeutet das eventuell nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern auch finanzielle. Denn die private Haftpflicht greift bei einem getunten Pedelec nicht. Das kann richtig teuer werden.
Manche sehen sogar die Zukunft des E-MTBs gefährdet. Realität oder Schwarzmalerei?
Die Politik hat das Thema Tuning definitiv im Auge. Wenn wir, als Fahrradindustrie und -einzelhandel, das nicht in den Griff bekommen, könnte das fatale Konsequenzen haben. Bis hin zur Pflichtversicherung mit Kennzeichenpflicht. Die Nutzung eines Pedelecs im Wald würde dann sicherlich schwierig, vielleicht sogar unmöglich.
Was kann man dagegen tun?
Beim Endverbraucher scheint das Bewusstsein für die Problematik noch nicht vorhanden zu sein, daran müssen wir arbeiten. Die Motorenhersteller sind bereits verpflichtet, ihre Antriebe gegen Tuning zu schützen. Bleibt die Frage, wie sicher solche Maßnahmen auf Dauer gegen Manipulationen sind. An Händler können wir nur appellieren, Tuning strikt abzulehnen und Kunden auf die Problematik aufmerksam zu machen. Schon jetzt verweigern manche Händler und Hersteller die Annahme getunter Pedelecs im Service- oder Garantiefall.