Nachts am GipfelWo darf man in der Natur übernachten?

Dimitri Lehner

 · 08.09.2023

Nachts am Gipfel: Wo darf man in der Natur übernachten?Foto: Redaktion
Kann teuer werden: Bis zu 5000 Euro Strafe muss man zahlen, wird man beim Wildcampen erwischt.
Schlafen unter Sternen, nachts in den Bergen –Wildcampen ist so schön, doch in Deutschland verboten. Was passiert, wenn man es doch macht? Wir haben nachgefragt, wo es erlaubt ist, in der Natur zu übernachten.

Unter dem Gipfelkreuz übernachten, den Schlafsack am Bergsee ausrollen, mit dem Leichtzelt die Alpen überqueren und schlafen, wo es einem gefällt - so schön! Aber leider verboten. Draußen übernachten heißt wild campen (ob im Wohnmobil, im Zelt oder auch nur im Schlafsack) und wild campen ist in Deutschland und Österreich nach dem Naturschutzgesetz verboten. Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern anders als in Niedersachsen, in Tirol zum Beispiel recht streng, in Salzburg eher lax. Überraschend locker sind die Gesetze in der sonst so strengen Schweiz. Hier ist Biwakieren sogar erlaubt, allerdings nur oberhalb der Baumgrenze. Sonderfall: Notübernachtung. Wer von der Dunkelheit überrascht wird oder wegen eines verstauchten Knöchels zelten muss, darf das.



Wer aber geplant unter dem Gipfelkreuz schläft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Steht das Gipfelkreuz im Nationalpark, wird das Übernachten sogar zur Straftat. Grund für die strengen Gesetze ist unsere hohe Bevölkerungsdichte. Gesetze müssen die Natur, Tiere und Pflanzen schützen. In Skandinavien zum Beispiel sieht das anders aus, daher darf jeder draußen schlafen. Wer bei uns gegen die Regeln verstößt, beim Zelten keine Spuren hinterlässt und Lärm vermeidet, wird zwar selten entdeckt und wenn, dann meist toleriert, „cool“ ist es dennoch nicht. “Wir schicken nachts keine Streifen auf die Berggipfel, die brauchen wir woanders”, heißt es bei der Polizeistation im oberbayerischen Lenggries. Und: “Solche Fälle sind uns auch nicht bekannt.” Denn aktenkundig wird das illegale Nachtbiwak nur, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt. Im Wald und auf Wiesen können Camper den Grundbesitzer verärgern und eine Anzeige provozieren. Oberhalb der Baumgrenze hingegen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass jemand das verbotene Übernachten anzeigt. Denn nur Polizei und Förster haben in ihrem Zuständigkeitsbereich die Befugnis, Ausweise zu kontrollieren. Ein Jäger kann nur Anweisungen geben.

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Wildcampen? Besser sich an die Gesetze halten und der Natur ihren Schutzraum lassen

Franz Güntner, Pressereferent des Deutschen Alpenvereins, mahnt dennoch zur Disziplin. “Es gibt genügend Möglichkeiten, legal in den Bergen zu übernachten, zum Beispiel auf Hütten oder ausgewiesenen Plätzen. Deshalb sollte man sich an die Gesetze halten und der Natur ihren Schutzraum lassen.” Die Höhe der Strafen wird vom Landratsamt festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 10 und mehreren hundert Euro. Wer im Schutzgebiet übernachtet oder ein Lagerfeuer anzündet, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Bußgelder bis zu 5000 Euro kann das Landratsamt verhängen. “Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch Bußgelder ausfallen”, sagt Sophie-Marie Stadler vom Landratsamt Miesbach in Oberbayern, “denn das ist immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Wurde z. B. eine Feuerstätte errichtet oder ist die Person wiederholt fürs Wildcampen angezeigt worden, werden sich diese Faktoren verschärfend bei der Höhe der Geldbuße auswirken.”

Übernachten im Freien - wo darf man in der Natur übernachten?

Die Fakten im Überblick (Quelle: DAV): Wildcampen bedeutet geplantes Übernachten in der Natur. Dabei ist es zweitrangig, ob im Wohnmobil, Zelt, Biwaksack oder Schlafsack.

Das sind die Regeln in Deutschland

  • In Deutschland regeln ganz allgemein das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Bundeswaldgesetz (BWaldG) Fragen rund ums Übernachten im Freien. Ggf. konkreter werden das Landesnaturschutzgesetz sowie das Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Hinblick auf die Alpen gelten also das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG).
  • Grundsätzlich lässt sich festhalten: Wer campieren möchte, muss gut planen.
  • Campieren – im Wald und außerhalb – ist in Deutschland ohne Erlaubnis des Grundbesitzers verboten. Einzelne Ausnahmen bilden in verschiedenen Bundesländern eingerichtete Trekkingplätze, insbesondere in den Mittelgebirgen.
  • Das wilde Übernachten im Freien (mit Ausnahme des Notbiwak) ist eine Ordnungswidrigkeit und man kann dafür belangt werden. Hinzu kommen mögliche Straftatbestände, so ist beispielsweise das Campen in Schutzgebieten streng verboten, also u.a. in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Biosphärenreservaten.

Österreich

  • Das Zelten und Biwakieren haben die Bundesländer in Österreich mit zum Teil gravierenden Unterschieden geregelt. – Vom tolerierten Aufenthalt bis hin zur empfindlichen Geldstrafe ist alles möglich. Unter oesterreich.gv.at/campen sind die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) beantwortet in diesem Zusammenhang außerdem weitere Fragen, wie zum Ausweichen auf Schutzhütten und, wenn's pressiert, zum Toilettengang am Berg.

Schweiz

  • Auch in der Schweiz ist die rechtliche Situation zum Campieren und Biwakieren uneinheitlich. Besonderheit: Oberhalb der Waldgrenze und außerhalb von Schutzgebieten ist eine einzelne Übernachtung weniger Personen meist unproblematisch. Eine Übersicht inklusive einer grafischen Darstellung der geltenden Bestimmungen hat der Schweizer Alpen-Club SAC erstellt unter: sac-cas.ch/de.

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