Unter dem Gipfelkreuz übernachten, den Schlafsack am Bergsee ausrollen, mit dem Leichtzelt die Alpen überqueren und schlafen, wo es einem gefällt - so schön! Aber leider verboten. Draußen übernachten heißt wild campen (ob im Wohnmobil, im Zelt oder auch nur im Schlafsack) und wild campen ist in Deutschland und Österreich nach dem Naturschutzgesetz verboten. Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern anders als in Niedersachsen, in Tirol zum Beispiel recht streng, in Salzburg eher lax. Überraschend locker sind die Gesetze in der sonst so strengen Schweiz. Hier ist Biwakieren sogar erlaubt, allerdings nur oberhalb der Baumgrenze. Sonderfall: Notübernachtung. Wer von der Dunkelheit überrascht wird oder wegen eines verstauchten Knöchels zelten muss, darf das.
Wer aber geplant unter dem Gipfelkreuz schläft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Steht das Gipfelkreuz im Nationalpark, wird das Übernachten sogar zur Straftat. Grund für die strengen Gesetze ist unsere hohe Bevölkerungsdichte. Gesetze müssen die Natur, Tiere und Pflanzen schützen. In Skandinavien zum Beispiel sieht das anders aus, daher darf jeder draußen schlafen. Wer bei uns gegen die Regeln verstößt, beim Zelten keine Spuren hinterlässt und Lärm vermeidet, wird zwar selten entdeckt und wenn, dann meist toleriert, „cool“ ist es dennoch nicht. “Wir schicken nachts keine Streifen auf die Berggipfel, die brauchen wir woanders”, heißt es bei der Polizeistation im oberbayerischen Lenggries. Und: “Solche Fälle sind uns auch nicht bekannt.” Denn aktenkundig wird das illegale Nachtbiwak nur, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt. Im Wald und auf Wiesen können Camper den Grundbesitzer verärgern und eine Anzeige provozieren. Oberhalb der Baumgrenze hingegen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass jemand das verbotene Übernachten anzeigt. Denn nur Polizei und Förster haben in ihrem Zuständigkeitsbereich die Befugnis, Ausweise zu kontrollieren. Ein Jäger kann nur Anweisungen geben.
Franz Güntner, Pressereferent des Deutschen Alpenvereins, mahnt dennoch zur Disziplin. “Es gibt genügend Möglichkeiten, legal in den Bergen zu übernachten, zum Beispiel auf Hütten oder ausgewiesenen Plätzen. Deshalb sollte man sich an die Gesetze halten und der Natur ihren Schutzraum lassen.” Die Höhe der Strafen wird vom Landratsamt festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 10 und mehreren hundert Euro. Wer im Schutzgebiet übernachtet oder ein Lagerfeuer anzündet, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Bußgelder bis zu 5000 Euro kann das Landratsamt verhängen. “Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch Bußgelder ausfallen”, sagt Sophie-Marie Stadler vom Landratsamt Miesbach in Oberbayern, “denn das ist immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Wurde z. B. eine Feuerstätte errichtet oder ist die Person wiederholt fürs Wildcampen angezeigt worden, werden sich diese Faktoren verschärfend bei der Höhe der Geldbuße auswirken.”
Die Fakten im Überblick (Quelle: DAV): Wildcampen bedeutet geplantes Übernachten in der Natur. Dabei ist es zweitrangig, ob im Wohnmobil, Zelt, Biwaksack oder Schlafsack.