EMTB Magazin
· 12.07.2016
Ein E-MTB gekauft, und jetzt ab auf die Kanaren, um den Frühling schon ein paar Monate früher zu genießen? Das ist leider per Flugzeug nicht so einfach. Die Akkus gelten nämlich als Gefahrgut.
Was viele nicht wissen: Die Lithium-Ionen-Akkus der E-Bikes werden im Flugverkehr wegen der Brandgefahr bei Kurzschluss als "Gefahrgut" angesehen und müssen entsprechend deklariert werden. Laut den Richtlinien des internationalen Flugverkehrsverbandes IATA ist seit dem 1.1.2015 der Transport in Passagierflugzeugen verboten. Die meisten Fluggesellschaften schließen daher E-Bikes generell vom Flugtransport aus. Akkus dürfen nur gesondert vom
E-Bike, ausschließlich in Frachtmaschinen und mit Deklaration versehen, verschickt werden. Außerdem ist eine spezielle, kurzschlusssichere Verpackung Pflicht. Ein E-Bike einfach so ohne Deklaration zu verschicken, empfiehlt sich nicht. Bei Verstoß gegen die Richtlinien zum Gefahrguttransport drohen horrende Strafen.