BIKE Magazin
· 19.03.2020
Ganz Tirol befindet sich in Quarantäne, auch im übrigen Österreich gelten Ausgangsbeschränkungen: Ist das Radfahren dort weiterhin erlaubt? Österreichs Sportminister Werner Kogler spricht Klartext.
Im Zuge der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-COVID-19-Virus wurden in ganz Österreich „Ausgangsbeschränkungen“ angeordnet, für das Bundesland Tirol gilt seit gestern eine Ausgangssperre. Dadurch sah sich der Österreichische Radsportverband ÖRV in den letzten Tagen vermehrt mit Fragen verunsicherter Radsportler/innen konfrontiert. Nun hat Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler ein klares Statement abgegeben, wie Rennradfahrer und Mountainbiker in Österreich in Zeiten der Corona-Krise ihren Sport ausüben können:
„Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen“, sagt Kogler.
- Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in der selben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
- Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit der Länge der Fahrten die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt und vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollten Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.
- Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
- Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu „geeigneten“ Radstrecken zu gelangen.
Obwohl damit das maßvolle Rennradfahren damit grundsätzlich erlaubt bleibt, appelliert Kogler an die Vernunft der Österreicher: „Grundsätzlich gilt, nicht alles was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst.“
Im Bundesland Tirol dagegen gilt eine Ausgangssperre, die gesamte Bevölkerung befindet sich in Quarantäne. D.h. man darf das eigene Zuhause nur noch für einen kurzen Spaziergang, das Einkaufen oder aus beruflichen Gründen verlassen. Wanderungen und Skitouren sind explizit verboten. Aber wie sieht es mit dem Radfahren aus? Das ist nur erlaubt, wenn es der Grundversorgung dient. D.h. wenn man beispielsweise mit dem Rad zum nächsten Lebensmittelladen zum Einkaufen fährt. Sportliches Mountainbiken und Rennradfahren sind verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro rechnen.