Im Januar 2025 gab es vermeintlich gute Nachrichten für bikende Italien-Urlauber: Die Warntafel-Pflicht zur Kennzeichnung von Fahrrädern auf dem Heckträger schien vom Tisch. Siehe dazu unsere ursprüngliche Meldung weiter unten. Laut ADAC warnt jetzt der italienische Automobilclub ACI jedoch vor drohenden Bußgeldern. Eine Kehrtwende?
Auslöser für die Unklarheiten ist eine Gesetzesänderung vom Januar 2025 und ein Rundschreiben des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Darauf beruht auch unsere ursprüngliche Meldung. Während sich viele Juristen einig gewesen wären, dass man daraus Erleichterungen beim Fahrradtransport ableiten könne, zeige sich nun, dass die italienischen Behörden diese Gesetzesänderung unter Umständen doch anders auslegen könnten – zum Nachteil der Reisenden. Abschließend müsse das allerdings noch geklärt werden, heißt es in der Meldung des ADAC.
Klar ist jedoch: Der ADAC rät allen Autofahrenden, beim Fahrradtransport Warntafeln anzubringen. In Italien muss jede Ladung, die nach hinten über das Fahrzeugheck hinausragt, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Bei einer Ladung, die die gesamte Fahrzeugbreite beansprucht, sind zwei Warntafeln erforderlich, die an den seitlichen Enden der Ladung, links und rechts, angebracht werden müssen.
Ein Warnschild soll - so schreibt der ADAC auf seiner Webseite - aus Blech bestehen, muss mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein und rot-weiß gestreift (fünf rote Streifen) sein. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit einer Geldstrafe von 87 Euro belegt.
Auch wenn Fahrräder auf einem Heckträger an der Anhängerkupplung transportiert werden, sind Warntafeln erforderlich. Das gilt selbst dann, wenn der Träger ein Ersatzkennzeichen und eigene Beleuchtung besitzt. Der ADAC empfiehlt, zur Sicherheit dennoch Warntafeln anzubringen.
Nachdem erst vor gut einem Jahr eine neue Vorschrift in Italien beinahe den Fahrradtransport am Heck des Autos deutlich erschwert hätte, gehen die Italiener nun mit einem neuen Dekret in die exakt andere Richtung. Mit einem am 21. Januar 2025 veröffentlichten Schreiben des italienischen Verkehrsministeriums entfällt die Pflicht, reflektierende Warntafeln oder Wiederholungsschilder (drittes Nummernschild) für Fahrradträger zu verwenden, die auf Anhängerkupplungen montiert werden. Stattdessen reicht es nun aus, das originale Kennzeichen des Fahrzeugs sichtbar am Träger anzubringen.
Das neue Dekret betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUVs, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) mit Trägersystemen auf der Anhängerkupplung. Da das Dekret explizit Anhängerkupplungen anspricht, sind Träger an Hecktüren oder Kofferraumklappen von dieser Änderung ausgenommen.
Auch wenn die Vorschriften in Bezug auf die Warntafelpflicht gelockert wurden, müssen folgende Sicherheitsanforderungen erfüllt sein:
Wie oben schon angesprochen, sind Träger an Hecktüren oder Kofferraumklappen von der Änderung ausgenommen und müssen weiterhin mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen >> z. B. hier erhältlich). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit 87 Euro geahndet.
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Noch vor einem Jahr hatten sich diverse italienische Regionen gegen eine Neuregelung gewehrt, nach der die Ladung am Heck des Autos sogar mit zwei Warntafeln zu kennzeichnen gewesen wäre. Für viele Reisende war das Fehlen einer Warntafel bisher ein Stolperstein mit hohen Bußgeldern als Risiko. Mit dem neuen Dekret wird nun diese Verpflichtung gestrichen – gültig ist die neue Regelung ab dem 01. Januar 2025.
Das Dekret wurde von der Gazzette Ufficiale veröffentlicht und ist hier im Originaltext nachzulesen.