Entwarnung für Italien-UrlauberKeine neuen Regelungen für den Fahrradtransport!

BIKE Redaktion

 · 19.03.2024

Entwarnung für Italien-Urlauber: Keine neuen Regelungen für den Fahrradtransport!Foto: Stefan Frey
Mit dem Heckträger in den Bike-Urlaub nach Italien? Gerüchte um strengere Regeln beim Fahrradtransport verunsichern derzeit Reisende.
Ostern steht vor der Tür und viele wollen in den Urlaub nach Italien. Eine geplante Gesetzesreform zum Fahrradtransport auf dem Heckträger sorgt derzeit für Unsicherheit bei den Reisenden. Laut ADAC online drohen Bußgelder bis 345 Euro. BIKE hat nachgehakt und gibt Entwarnung.

Aktuell kursieren Meldungen auf diversen Online-Portalen, wonach der Osterurlaub mit Bikes auf dem Heckträger akut in Gefahr wäre. Demnach gäbe es seit September 2023 eine neue italienische Richtlinie, nach der die Fahrräder als “schwer erkennbare Ladung” klassifiziert würden und die Reifen nicht mehr seitlich über die Heckleuchten des Autos hinausragen dürfen. Bei handelsüblichen PKW, Heckträgermodellen und Bikes ein Ding der Unmöglichkeit. Der ADAC rät auf seiner Seite sogar davon ab, mit dem Heckträger nach Italien zu fahren, denn es drohten Bußgelder von bis zu 345 Euro.

BIKE hat nun bei den italienischen Behörden in Südtirol und Trentino nachgehakt und kann Entwarnung geben. Wie aus Gesprächen zwischen BIKE-Gründer Uli Stanciu und dem Polizeikommandanten von Trento hervorgeht, war die Gesetzesänderung zwar geplant, wurde aber wegen diverser Kritikpunkte vom italienischen Verwaltungsgericht schon wieder außer Kraft gesetzt.

Auch die FIAB, das italienische Pendant zum ADFC, gab bereits am 19. Januar bekannt, dass die geplanten Vorschriften angefochten und vorläufig ausgesetzt wurden!

Meistgelesene Artikel

1

2

3

Klage von Herstellern setzt Neuregelung außer Kraft

Mehrere Hersteller von Heckträgersystemen hatten gegen die mit einer Gesetzesänderung einhergehenden strengeren Regelungen geklagt. Folgendes war hierzu auf der Seite der FIAB zu lesen.

“Die Aktualisierung der Vorschriften erfolgte am 19. Januar durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, gegen den eine Gruppe von Fahrradträgerherstellern geklagt hatte, um die Rechtmäßigkeit des Rundschreibens 25981 vom 6. September 2023 anzufechten, das unter Androhung hoher Geldstrafen die Einhaltung unzulässiger Größenbeschränkungen und die Prüfung von Fahrradträgern mit Anhängerkupplung bei der Motorizzazione Civile vorschreibt. Der Staatsrat gab dem Antrag auf vorsorgliches Aussetzen des angefochtenen Rundschreibens statt. Folglich sind die in diesem Text enthaltenen Angaben als "tamquam non esset" zu betrachten, d. h. als ob sie nicht existierten. Damit wird ein Zeitsprung in die Vergangenheit vollzogen und der Zustand vor dem 6. September wiederhergestellt, als die freie Aufstellung und Benutzung der genannten Fahrradständer vorgesehen war.”

Fahrräder, die in der Breite über die Heckleuchten hinausreichen, hätten laut der geplanten Verordnung in Italien nicht mehr auf dem Heckträger transportiert werden dürfen.Foto: Stefan FreyFahrräder, die in der Breite über die Heckleuchten hinausreichen, hätten laut der geplanten Verordnung in Italien nicht mehr auf dem Heckträger transportiert werden dürfen.

Massimo Gaspardo Moro, Leiter des FIAB-Studienzentrums, erklärt, dass “der Richter im Wesentlichen anerkannt hat, dass Tausende von Nutzern aufgrund dieses Rundschreibens von einem Tag auf den anderen nicht mehr in der Lage waren, ihre Geräte zu benutzen, ohne auch nur eine angemessene Frist einzuhalten. Außerdem kann eine Vorschrift, die restriktiver ist als die anderer europäischer Länder, eine Diskriminierung der italienischen Bürger darstellen. Und das ist sie unserer Meinung nach!”

Damit ist in einfachen Worten erklärt gemeint, dass sich die Rechtslage wie folgt darstellt: Laut EU-Verordnung gelten für Urlauber die Zulassungsbestimmungen des Landes, in dem das Auto zugelassen wurde. Wenn es also in Deutschland erlaubt ist, mit überstehenden Bikereifen zu fahren, dann darf man das auch in Italien. Sprich: Das Gesetz hätte nur für Italiener gegolten.

Fahrradtransport in Italien wie gehabt erlaubt

Aus oben genannten Gründen wurde die Änderung vorübergehend auf Eis gelegt. Bis auf Weiteres gilt daher wieder die frühere Rechtslage, laut der auch beleuchtete Heckträger, die mit einem zusätzlichen Kennzeichen versehen sind, beim Fahrradtransport mit Warntafeln ausgestattet sein müssen. Für Italien benötigen Urlauber also lediglich eine Warntafel, bestehende Heckträger können ohne Bedenken weiter genutzt werden.

Die passende Warntafel für den Fahrradtransport in Italien

Grundsätzlich gilt in Italien: Wer etwas transportiert, das länger als das Auto ist oder wer einen Heckträger benutzt, muss eine rot-weiße Warntafel befestigen.

Die Warnschilder müssen aus Metall gefertigt sein, eine Größe von wenigstens 50 x 50 Zentimeter aufweisen und mit rot-weißen Streifen versehen sein ( >> z.B. hier erhältlich). Bei Nichteinhaltung dieser Kennzeichnungsvorschriften droht eine Strafe von 80 Euro.

50 x 50 Zentimeter und rot-weiß-gestreift muss die Warntafel für Reisen in Italien sein.Foto: Stefan Frey50 x 50 Zentimeter und rot-weiß-gestreift muss die Warntafel für Reisen in Italien sein.

Welcher Fahrradträger passt zu mir? Was muss ich beim Transport beachten? Welche Alternativen gibt es? Lesen Sie alles Wichtige rund ums Thema Fahrradträger in unserer Kaufberatung.

Meistgelesen in der Rubrik Touren