ZIV fordert Leistungslimit für PedelecsMotoren-Hersteller DJI wehrt sich

Josh Welz

 · 06.05.2025

ZIV fordert Leistungslimit für Pedelecs: Motoren-Hersteller DJI wehrt sichFoto: Georg Grieshaber
Der Zweirad Industrie Verband (ZIV) fordert ein Leistungslimit für Pedelecs, damit der rechtliche Status als Fahrrad dauerhaft erhalten bleibt.
Der E-Bike-Motorenhersteller DJI wehrt sich gegen den Vorschlag des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV), die Leistung von Pedelec-Motoren auf 750 Watt zu begrenzen. E-Bike ist nicht gleich E-Bike, argumentiert Motoren-Hersteller DJI. Eine pauschale Limitierung der Motorleistung lehnen die Chinesen in einer Stellungnahme deshalb ab.

Update (Stand: 6.5.2025): Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat kürzlich einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes vorgelegt. Ziel ist es, die Definition von Pedelecs zu präzisieren und deren rechtlichen Status als Fahrrad zu sichern. Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Begrenzung der maximalen Unterstützungsleistung auf 750 Watt. Diese Forderung stößt nun auf Widerstand seitens des E-Bike-Motorenherstellers DJI. Dessen Avinox-Antrieb klotzt mit rund 1000 Watt Spitzenleistung und hat damit in kurzer Zeit viele Fans unter E-Mountainbikern gefunden. Pikant: Die gerade erst vorgestellte Ausbaustufe des Bosch Performance Line CX wirft genau diese vom ZIV geforderten 750 Watt Maximalleistung aus.

Differenzierte Betrachtung der Motorleistung gefordert

DJI argumentiert nun, dass die vorgeschlagene Beschränkung auf 750 Watt keine klare theoretische Grundlage habe und fordert umfassendere Diskussionen innerhalb der Branche. Der Hersteller betont die Notwendigkeit, verschiedene Nutzergruppen und Einsatzszenarien zu berücksichtigen, insbesondere bei E-Cargo-Bikes und Nutzern mit höherem Körpergewicht.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike, argumentiert Motoren-Hersteller DJI. Eine pauschale Limitierung der Motorleistung, wie sie jüngst der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gefordert hat, lehnen die Chinesen deshalb ab.Foto: DecathlonE-Bike ist nicht gleich E-Bike, argumentiert Motoren-Hersteller DJI. Eine pauschale Limitierung der Motorleistung, wie sie jüngst der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gefordert hat, lehnen die Chinesen deshalb ab.

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Deswegen sprechen sich die Chinesen gegen eine pauschale Leistungsbeschränkung aus, stattdessen plädiert man für eine Differenzierung. Der Hersteller argumentiert, dass das Geschwindigkeitslimit auch bei höherer Leistung gewahrt und somit auch die Sicherheitsstandards gewährleistet blieben. Das Ziel der höheren Leistung beim Avinox-Motor, so heißt es bei DJI, sei die Verbesserung des Fahrerlebnisses. Auch dem Argument, zu hohe Motorleistung führe zu rapiden Verschleiß und sei damit nicht im Interesse der Kunden, will DJI nicht folgen. Einem höheren Verschleiß der Komponenten, so das Unternehmen, wirke man mit einer intelligenten Motor-Modulation entgegen - so würde beispielsweise Leistung und Drehmoment des Avinox beim Schalten automatisch reduziert.

Kompakt, leicht und bärenstak. Viele Endkunden begeistern sich für den DJI-Avinox- Antrieb. In der Fahrradbranche aber gibt es Befürchtungen, der chinesische Antrieb sei der Beginn eines Leistung-Wettrüstens, das am Ende dem Image des E-Bikes schade und seine rechtliche Anerkennung als Fahrrad gefährde.Foto: Georg GrieshaberKompakt, leicht und bärenstak. Viele Endkunden begeistern sich für den DJI-Avinox- Antrieb. In der Fahrradbranche aber gibt es Befürchtungen, der chinesische Antrieb sei der Beginn eines Leistung-Wettrüstens, das am Ende dem Image des E-Bikes schade und seine rechtliche Anerkennung als Fahrrad gefährde.

Kritik an Geschäftspraktiken in der Branche

Stattdessen mahnt DJI Praktiken in der Branche an, die die Bedürfnisse der Endverbraucher ausnutzten. Laut DJI differenzieren einige Hersteller ihre Produkte, „indem sie Gebühren für Abonnements erheben oder trotz identischer Hardware-Komponenten nur für Premium-Modelle eine höhere Leistung oder bessere Funktionen anbieten. Sie profitieren in erster Linie durch Softwarebeschränkungen” - ein Seitenhieb auf die etablierte Konkurrenz. DJI fordert die Branche auf, „echte Nutzerbedürfnisse in den Vordergrund zu stellen und die Transparenz des Produktangebots zu wahren.”

Innovative Lösungen für E-MTB-Fahrer

DJI hebt seine anpassungsfähigen Lösungen für E-MTB-Fahrer hervor, darunter szenariobasierte Leistungsmodi und vom Nutzer einstellbare Einstellungen, die das Fahrerlebnis innerhalb der gesetzlichen Grenzen verbessern. Das freilich bieten andere Motorenhersteller ebenfalls. Und es ändert auch nichts am Umstand, dass der DJI Avinox bei Bedarf rund 1000 Watt Maximalleistung auswirft. Dafür können sich zwar viele Endkunden begeistern, in der Fahrradbranche aber gibt es Befürchtungen, der chinesische Antrieb sei der Beginn eines Leistungs-Wettrüstens, das am Ende dem Image des E-Bikes schade und seine rechtliche Anerkennung als Fahrrad gefährde. Auf einer Selbstbeschränkung aller Biker wird man in diesem Zusammenhang kaum vertrauen können.

Stand vom 14.4.: Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) positioniert sich mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Bikes. In einer am 7. April 2025 veröffentlichten Stellungnahme betont der Verband die zentrale Bedeutung von E-Bikes – oder genauer gesagt EPACs (Electrically Power Assisted Cycles) – für die Elektromobilität in Deutschland.

Mit einem Bestand von etwa 16 Millionen Fahrzeugen gelten EPACs als wesentlicher Bestandteil der Verkehrs- und Klimawende. Um diesen Erfolg zu festigen, schlägt der ZIV vor, den bestehenden rechtlichen Status von EPACs beizubehalten, aber die technischen Regelungen präziser zu formulieren.

Aktuelle Regelung und Herausforderungen

Die rechtliche Grundlage für EPACs bildet die Europäische Verordnung (EU) 168/2013. Diese stuft Fahrzeuge mit einem Elektromotor bis 250 Watt Nenndauerleistung und einer Unterstützung bis 25 km/h als Fahrräder ein, sofern die Unterstützung beim Aufhören des Tretens endet.

Der ZIV betont, dass diese Regelung den Erfolg der EPACs maßgeblich gefördert habe, da sie keine zusätzlichen Auflagen wie bei Kraftfahrzeugen mit sich bringe. Allerdings gebe es Grauzonen: Fahrzeuge mit hoher Motorleistung oder unklarer Unterstützung verwischen die Grenze zu typgenehmigungspflichtigen Fahrzeugen der Kategorie L1e - sprich schnellen S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h.

Neue Parameter für mehr Klarheit

Um EPACs eindeutig von Kraftfahrzeugen abzugrenzen, schlägt der ZIV zusätzliche technische Kriterien vor, die in die Verordnung aufgenommen werden könnten. Dazu gehören ein maximales Unterstützungsverhältnis von 1:4, was bedeutet, dass bei 100 Watt Eigenleistung maximal 400 Watt Motorunterstützung erfolgen dürfen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 15 km/h sei auch ein Verhältnis von 1:6 möglich.

Die maximale Unterstützungsleistung am Antriebsrad solle auf 750 Watt begrenzt werden. Pikant: Damit wäre beispielweise ein Motor wie der neue DJI Avinox mit höherer Maximalleistung in seiner jetzigen Form aus dem Rennen. Zudem schlägt der Verband ein Gesamtgewicht von maximal 250 Kilogramm für einspurige und 300 Kilogramm für mehrspurige EPACs vor.

Zankapfel: Der DJI Avinox-Antrieb im Amflow bringt in der Spitze fast 1000 Watt und über 100 Nm Drehmoment. Zu viel meinen manche Experten.Foto: Max FuchsZankapfel: Der DJI Avinox-Antrieb im Amflow bringt in der Spitze fast 1000 Watt und über 100 Nm Drehmoment. Zu viel meinen manche Experten.

Ziele der Neuregelung

Diese Vorgaben sollen laut ZIV sicherstellen, dass EPACs ein fahrradähnliches Fahrverhalten behalten und die Fahrenden aktiv in den Antrieb eingebunden bleiben. Auch die Fahrsicherheit solle durch die Begrenzung der Motorunterstützung steigen, da hochmotorisierte EPACs instabile Fahreigenschaften entwickeln könnten.

Alles natürlich vor dem Hintergrund, dass die gesamte Fahrradbranche von der Angst umgetrieben wird, das Pedelec könne mit immer stärkeren Motoren seinen rechtlichen Status als Fahrrad verlieren. Und diese Befürchtung scheint angesichts der aktuellen Entwicklung nicht unbegründet.

Nachdem die DJI-Hausmarke Amflow im letzten Jahr noch als einziger Hersteller vom bärenstarken DJI-Avinox-Motor angetrieben wurde, kommen nun immer mehr Hersteller mit dem Power-Aggregat aus der Deckung. Zum Beispiel Megamo mit dem Modell Reason, Unno mit dem E-Enduro Mith und Forbidden mit dem Modell Druid.

Das setzt Mitbewerber wie Bosch oder Shimano unter Druck. Vor diesem Hintergrund wäre es verwunderlich, wenn andere Antriebshersteller bei anstehenden Modellwechseln und Updates nicht auch mit mehr Leistung aufwarten würden.

Kritik aus der Logistikbranche zum Gewichtslimit

Der Radlogistik Verband Deutschland (RLVD) begrüßt zwar wichtige Ansätze im ZIV-Vorstoß, fordert aber hinsichtlich der vorgeschlagenen Gewichtslimits in einer eigenen Stellungnahme ein klares Bekenntnis zu kommerziell genutzten Lastenrädern. Vor allem mehrspurige Cargo-Bikes überschreiten in der Praxis bereits jetzt die 300 Kilogramm Gewicht.

Helge Neubauer vom RLVD erklärt: “Eine Gewichtsbeschränkung von 300 kg für mehrspurige Räder ignoriert die Realität der Radlogistik. Wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen, müssen auch große, effiziente Lastenräder rechtlich Fahrräder bleiben.”

250 Kilogramm Gewichtslimit für einspurige Pedelecs: Im privaten Alltagseinsatz recht das dicke aus. Doch die Logistikbranche warnt: Die 300 Kilo Gewichtslimit, die der ZIV für zweispurige Pedelecs vorschlägt, werden bei kommerziell genutzten Cargo-Bikes jetzt schon häufig überschritten.Foto: Gazelle250 Kilogramm Gewichtslimit für einspurige Pedelecs: Im privaten Alltagseinsatz recht das dicke aus. Doch die Logistikbranche warnt: Die 300 Kilo Gewichtslimit, die der ZIV für zweispurige Pedelecs vorschlägt, werden bei kommerziell genutzten Cargo-Bikes jetzt schon häufig überschritten.

Ausblick und Bedeutung für die Branche

Der ZIV betont, dass die vorgeschlagenen Regelungen dazu beitragen sollen, den Erfolg der EPACs zu sichern und ihre Rolle in der aktiven Mobilität zu festigen. Die Vorschläge zielen darauf ab, eine klare Abgrenzung zu Kraftfahrzeugen zu schaffen und gleichzeitig die Innovationskraft der Branche zu erhalten.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission diese Vorschläge in zukünftige Gesetzgebungsverfahren einbezieht und welche Auswirkungen dies auf die Entwicklung und Nutzung von E-Bikes haben wird.

Vorgeschlagene EPAC-Parameter

  • Unterstützungsverhältnis: Maximal 1:4 (100 W Eigenleistung + 400 W Motorunterstützung)
  • Unterstützungsverhältnis bis 15 km/h: Maximal 1:6 möglich
  • Maximale Unterstützungsleistung: 750 W am Antriebsrad
  • Gesamtgewicht einspurige EPACs: Maximal 250 kg
  • Gesamtgewicht mehrspurige EPACs: Maximal 300 kg

Aktuelle EPAC-Definition

  • Maximale Nenndauerleistung: 250 W
  • Maximale Unterstützungsgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Unterstützung: Nur bei Tretbewegung aktiv

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