Jan Timmermann
· 12.08.2025
Der Landkreis Miesbach plant ein flächendeckendes, pauschales Radfahrverbot auf Wegen unter 1,5 Metern Breite. Zwar wurden einige Ausnahmen definiert, diese können jedoch vom Landratsamt jederzeit ohne besondere Prüfung geändert werden. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) und der Deutsche Alpenverein (DAV) sehen darin eine alarmierende Entwicklung, die das gesetzlich garantierte Betretungsrecht aushebelt. Betroffene können noch bis zum 11. August 2025 Stellung beziehen.
Ich selbst wohne unweit von Miesbach und bin direkt von den Plänen des Landratsamtes betroffen. Meinen Job und meine Naherholung übe ich im Landkreis aus. Mountainbiken findet per Definition auf schmalen Wegen in der Natur statt. In bestimmten Gebieten würden die angestrebten Verordnungen Biker in die Illegalität drängen. Vielleicht kann die Stellungnahme ja das Schlimmste verhindern. - Jan Timmermann, BIKE-Redakteur
Der Landkreis Miesbach liegt südöstlich der bayrischen Landeshauptstadt München und ist für viele Mountainbiker ein attraktives Ziel. Nun bahnt sich eine einschneidende Veränderung für Biker an. Wie aus aktuellen Verordnungsentwürfen hervorgeht, plant das Landratsamt in fünf von sechs Landschaftsschutzgebieten ein pauschales Radfahrverbot auf allen Wegen unter 1,5 Metern Breite. Lediglich das Landschaftsschutzgebiet “Egartenlandschaft rund um Miesbach" soll von dieser Regelung ausgenommen werden. Die Verordnungsentwürfe befinden sich derzeit in der öffentlichen Auslegung und können auf der Website des Landkreises eingesehen werden. Diese Entwicklung wird von Mountainbike-Verbänden mit großer Sorge betrachtet, da sie einen Präzedenzfall schaffen könnte, der auch in anderen bayerischen Landkreisen Schule machen könnte. DIMB und DAV haben bereits deutlich Position gegen die geplanten Einschränkungen bezogen und rufen Betroffene dazu auf, ebenfalls aktiv zu werden und Stellung zu nehmen.
Besonders problematisch an den geplanten Verordnungen ist die Tatsache, dass sie das im Bayerischen Naturschutzgesetz verankerte Betretungsrecht der freien Natur faktisch aushebeln. Zwar hat das Landratsamt eine Anzahl von Wegen definiert, die von dem Pauschalverbot ausgenommen sein sollen, doch diese Ausnahmen stehen auf wackeligen Beinen. Denn die Behörde ermächtigt sich per Verordnung selbst, diese Ausnahmen ohne besondere Prüfung oder Beachtung weiterer Rechtsgrundlagen jederzeit anpassen zu können. Dies bedeutet, dass selbst die aktuell noch freigegebenen Wege ohne größeren Verwaltungsaufwand gesperrt werden könnten. Die DIMB bezeichnet diese Situation als "sehr alarmierend" und "nicht tragbar". In einem ausführlichen Beitrag auf ihrer Website hat die Interessenvertretung bereits dokumentiert, welche Schritte sie bisher gegen die drohenden Verbote unternommen hat. Für die Mountainbike-Community steht dabei viel auf dem Spiel, denn gerade schmale Wege unter 1,5 Metern Breite machen einen Großteil des Reizes beim Biken aus und sind für viele ein wesentlicher Grund, diesen Sport auszuüben.
Für alle, die sich von den drohenden Radfahrverboten betroffen fühlen, besteht noch bis zum 11. August 2025 die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Dies gilt unabhängig vom Wohnort, sodass auch Mountainbikerinnen und Mountainbiker aus angrenzenden Landkreisen oder weiter entfernten Regionen, die regelmäßig im Landkreis Miesbach unterwegs sind, ihre Bedenken äußern können. Eine einfache E-Mail an die Adresse umweltrecht@lra-mb.bayern.de genügt, um die eigene Position darzulegen. Die DIMB und der DAV empfehlen, in der Stellungnahme insbesondere den persönlichen Bezug zum Landkreis Miesbach und den dortigen Bikestrecken herauszustellen. Je persönlicher und individueller die Stellungnahmen ausfallen, desto größer ist die Chance, dass sie bei den Entscheidungsträgern Gehör finden und zu einer Überarbeitung der geplanten Verordnungen führen könnten.
Die Verbände befürchten, dass die Vorgehensweise des Landkreises Miesbach Schule machen könnte, wenn sie nicht gestoppt wird. Sollte es gelingen, das Mountainbiken über Verordnungen weitreichend einzuschränken und damit das gesetzlich garantierte Betretungsrecht auszuhebeln, könnten andere Landkreise diesem Beispiel folgen. Dies würde zu einer schleichenden Einschränkung der Mountainbike-Möglichkeiten in ganz Bayern führen. Die DIMB und der DAV sehen darin nicht nur eine Gefahr für den Sport, sondern auch einen problematischen Umgang mit bestehenden Rechtsgrundlagen. Das Betretungsrecht der freien Natur sei ein hohes Gut, das nicht leichtfertig eingeschränkt werden sollte. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verbände wichtig, bereits jetzt deutlich Position zu beziehen und sich gegen die geplanten Verbote zu wehren. Je mehr Mountainbiker ihre Stimme erheben, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um Einzelinteressen handelt, sondern um die Belange einer großen Gruppe von Naturnutzenden, die ihre Rechte gewahrt sehen möchten.