Wer bezahlt im Notfall die Heli-Rettung? Besteht die Gefahr von hohen Eigenkosten? Wir haben nachgefragt.
“Im Inland unterscheidet man zwischen Rettung und Bergung. Bei einer Rettung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn der Notarzt bestätigt, dass der Hubschraubereinsatz medizinisch notwendig war. Bei einer Bergung, z. B. wenn eine leicht verletzte Person aus unwegsamem Gelände zum Krankenwagen gebracht werden muss, tragen die Kosten die verunfallte Person oder deren Unfallversicherung. Im Ausland ist die Kostenübernahme nicht pauschal geregelt. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen in allen EU-Ländern, der Schweiz und UK. Die Art und der Umfang der Leistungen richten sich nach dem Recht des Aufenthaltslandes, sprich: In vielen Ländern sind Bergung, Rettungs- oder Krankentransporte nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt, insbesondere im Zusammenhang mit Sport oder Tourismus. Sportler sollten daher unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um hohe Kosten nach einem Unfall zu vermeiden.”
Für Mitglieder (78 Euro für Erwachsene) erstattet der Deutsche Alpenverein Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen bis 25.000 Euro, bei Unfalltod jedoch nur bis zu 5000 Euro je Person und Ereignis.
Die R+V Auslandsversicherung bezahlt die Luftrettung, wenn sie den Patienten in ein Krankenhaus zur Weiterbehandlung fliegt oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt. Sollte die Luftrettung den Verletzten zu seinem Hotel befördern, erbringen wir keine Leistung. Unsere Auslandsreise-Dauerpolice kostet für Einzelpersonen pro Jahr ab 10,80 Euro.
“In der ADAC-Mitgliedschaft oder Plus-Mitgliedschaft sind die Leistungen nicht abgedeckt. Nur in der Premium-Mitgliedschaft und im ADAC-Auslandskrankenschutz (AKS) ist die Flugrettung im Ausland abgedeckt. Wenn das Gelände so zugänglich ist, dass der Hubschrauber des Krankenhauses den Patienten holen kann, dann haben wir in den Bedingungen keine festgelegte Leistungsgrenze. Wenn allerdings die Bergrettung den Patienten holen muss, fällt es unter Bergung, und hier liegt die Leistungsgrenze bei 10.000 Euro. Ein Leistungsausschluss besteht allerdings, wenn es sich um einen Berufssportler handelt.”
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