1,5-Meter-Regelung in Bayern?DIMB und DAV erwägen rechtliche Schritte in Miesbach

Gitta Beimfohr

 · 30.10.2025

1,5-Meter-Regelung in Bayern?: DIMB und DAV erwägen rechtliche Schritte in MiesbachFoto: privat
Pauschale Fahrverbote für Biker können Konflikte heraufbeschwören, die es vorher gar nicht gab. So wie in Baden-Württemberg.
Neue Landschaftsschutz-Verordnung im Landkreis Miesbach - das klingt nach einem kleinen, regionalen Unheil für Biker am Tegernsee. Doch es gibt gute Gründe, warum sich DIMB und DAV hier zusammentun und ihre Kräfte bündeln: Es droht eine 1,5-Meter-Regelung in Bayern!

Das Gerangel um mögliche Wegsperrungen für Mountainbiker im bayrischen Landkreis Miesbach spitzt sich zu. Seit Frühjahr 2025 kämpft die lokale Bike Community südöstlich von München gegen ein drohendes Wegbreiten-Gesetz, wie man es sonst nur aus Baden-Württemberg kennt (BIKE berichtete).



Trotz 300 Eingebungen von Mountainbikern, sowie Vertretern aus Gastgewerbe, Tourismus, Wirtschaft und Industrie und eines gemeinsam veröffentlichten Positionspapiers von DIMB und DAV, sollen in der zweiten Auslegung der neuen Miesbacher Verordnung sogar die 35 ursprünglich zugesagten Ausnahme-Trails für Mountainbiker gestrichen werden. Demnach wäre das Biken auf unter 1,5 Meter breiten Wegen in diesen fünf von sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach künftig generell untersagt:

  • ​​Schliersee und Umgebung
  • Tegernsee und Umgebung
  • Spitzingsee und Umgebung
  • Oberstes Leitzachtal und seine Umgebung bei Bayrischzell
  • Weißachtal im Landkreis Miesbach
  • ​Egartenlandschaft um Miesbach (Ausnahme)

Besonders ärgerlich: Trotz wiederholter Angebote zum Dialog und zur Mitarbeit wurden DIMB und DAV in die Erarbeitung der neuen Verordnung nicht ernsthaft mit einbezogen. Daher entschieden sich die beiden großen Verbände selbst zur Veröffentlichung eines Positionspapiers und einer gemeinsamen Presseerklärung. Darin betonen Thomas Holz (DIMB) und Nicolas Gareis (DAV): “Wir lehnen eine Wegebreitenregelung als pauschale Sperrung grundsätzlich entschieden ab, sind aber für andere Lenkungsvarianten mit Einzelfallbetrachtung offen.“

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Hierbei stützen sich die beiden Mountainbiker-Vertretungen auf das geltende Bayerische Naturschutzgesetz, in dem es heißt, dass “die Aufnahme einer bestimmten Wegebreite in die Vollzugsbekanntmachung abzulehnen ist”.

Attraktives Angebot geschaffen, illegal angelegte Trails rückgebaut: Im Würmtal, bei Starnberg, hat man sich innerhalb kürzester Zeit friedlich auf einen Kompromiss geeinigt.Foto: Florentin VesenbeckhAttraktives Angebot geschaffen, illegal angelegte Trails rückgebaut: Im Würmtal, bei Starnberg, hat man sich innerhalb kürzester Zeit friedlich auf einen Kompromiss geeinigt.

Tatsächlich engagieren sich DIMB und DAV bereits seit 2021 im Landkreis Miesbach, um dort im Auftrag der Alpenregion Tegernsee Schliersee (ATS) ein Mountainbike-Konzept zu entwickeln. Doch unabhängig davon hatte ein Verwaltungsgericht in einem ganz anderen Fall die in Miesbach noch geltenden Landschaftsschutz-Verordnung aus den 1950er-Jahren als überholt kritisiert und eine rechtssichere, praxistaugliche Neuversion gefordert. Und an dieser Überarbeitung arbeitet nun seit drei Jahren ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Kreistag, Land- und Forstwirtschaft, Landratsamt und Untere Naturschutzbehörde. Nur die Interessensvertretungen der Mountainbiker wurden nicht mit einbezogen.

DIMB und DAV durften ihre Position zu Beginn zwar vorbringen - nämlich: keine pauschale Wegbreiten-Regelung, sondern gezielte Lenkung durch ein attraktives Angebot (wie es in anderen Regionen seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird). Doch leider hatte das keine Auswirkungen und auch keinen Kompromissvorschlag zur Folge.

Aufgrund lauter Proteste Vorort und diversen Medienberichten (auch in Fernsehen und Radio) wurde das Thema Mountainbike in der vergangenen Woche vom Arbeitskreis nun doch nochmal aufgegriffen. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes vom 24. Oktober:

“Unterstützt von Thorsten Schär (REO, Anm. d. Red: Regionalentwicklung Oberland und Projektleiter Steuerungsgruppe MTB) wurde das Mountainbike-Thema intensiv diskutiert. Auftrag des Kreistags an die Verwaltung und Wunsch des Umweltausschusses ist es, das MTB-Thema direkt in den LSG-Verordnungen zu regeln. Seitens der REO bestehen Bedenken, dass bei pauschalen Sperrungen die wenigen existierenden legalen Strecken überfrequentiert werden könnten, dadurch ein Weiterbetrieb bei deutlich erhöhtem Pflegeaufwand erschwert würde und ein „Fleckenteppich“ an Sperrungen schwer kommunizierbar und überprüfbar wäre.
Es wurden daher verschiedene Ansätze geprüft: Eine Möglichkeit wäre die pauschale Sperrung aller Wege unter 1,5 m, mit Ausnahmen für bereits legalisierte Trails und ausgeschilderte MTB-Routen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit das Thema in einem eigenständigen Konzept zu regeln, basierend auf Art. 31 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, anstatt in den LSG-Verordnungen. Die Frage ist nur, ob die Umsetzung einer solchen Regelung von der Verwaltung administrativ bewältigt werden könnte.
Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt, bevor der Kreistag abschließend entscheidet.”

Was sind die nächsten Schritte?


Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) bezweifelt, dass eine pauschale Wegbreiten-Regelung verfassungskonform ist und behält sich rechtliche Schritte vor. Man warte nun auf das Ergebnis der nächsten Arbeitskreis-Sitzung, in der laut Landratsamt nochmal alle bisher eingereichten Eingebungen geprüft werden sollen. Dann steht eine Reaktion des Kreistags auf die zweite Auslegung der Verordnung an.

Doch es sieht nicht gut aus: Der Umweltausschuss hatte in seiner letzten Sitzung bekräftigt, an der 1,5-Meter-Regelung festhalten zu wollen. Die Naturschutzverwaltung sehe offenbar „eine Vorschrift zur Steuerung des Erholungsverkehrs als erforderlich an“. Die DIMB hält dagegen mit dem Argument, dass genau solche pauschalen Fahrverbote Konflikte auf Wegen erst heraufbeschwören, auf denen es aktuell gar keine gibt. „Bis heute konnten uns auch keine konkreten naturschutzfachlichen Gründe, welche die großflächige Einschränkung für Radfahrende im Landkreis Miesbach rechtfertigen würden, dargelegt werden.“, so Nicolas Gareis vom DAV

Laut Landratsamt sollen dem Kreistag nach der abschließenden Arbeitskreis-Sitzung nun drei Varianten für eine zweite Auslegung vorgelegt werden: eine “Zonierung”, überhaupt keine Sperrung oder die generelle Sperrung aller Wege unter 1,5 Metern Breite.

Wir bleiben dran und werden nach der nächsten Sitzung berichten.

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