Peter Nilges
· 13.12.2019
Ein gebrochener Lenker ist ein Horrorszenario. Mit dem E-MTB werden die Touren länger, die Einsätze häufiger. Sind Lenker am E-MTB also besonders gefährdet? Brauchen E-MTBs spezielle Lenker?
"Gibt’s jetzt schon spezielle Lenker für E-Bikes?" Eine gewisse Häme war dem Kommentar, der durch den Gang unserer Redaktionsräume hallte, klar anzumerken. Tatsächlich bewerben immer mehr Hersteller von Anbauteilen wie Lenker und Vorbauten spezifisch ausgelegte Produkte. Sinnvoll, oder reines Marketing? Sind die Anforderungen an einen Lenker, der am E-Mountainbike montiert ist, höher als bei einem Lenker am unmotorisierten Bike?
Dafür gibt es gute Argumente: Durch den Motor kann der Fahrer mehr Höhen- und damit auch Tiefenmeter am Tag fahren, die Belastungen summieren sich. Der zweite Fakt: E-MTBs sind schwerer, im Falle eines Sturzes prallt der Lenker mit größerer Wucht gegen Hindernisse, höhere Energien wirken. Und: Dank E-Unterstützung kommen vermehrt weniger versierte und schwerere Fahrer in den Genuss langer Abfahrten.
"Aus Realdatenerfassung weiß man, dass ein ungeübter Fahrer, der wie ein nasser Sack auf dem Fahrrad sitzt, höhere Kräfte ins Bike einleitet als ein Profi, der geschmeidig auf dem Rad sitzt", erklärt der E-Bike- und Fahrradsachverständige Dirk Zedler.
Per se wird natürlich nicht jeder Lenker an jedem E-MTB stärker strapaziert. Sehr wohl steigt aber die Wahrscheinlichkeit, dass Lenker und Vorbau Belastungen in einem kritischen Maß erleiden. Dass das Horrorszenario vom brechenden Lenker kein Relikt aus längst vergangenen Zeiten ist, zeigt der aktuelle Test unseres Schwestermagazins BIKE. Sechs von 21 getesteten Lenker-/Vorbaueinheiten wurden früh beschädigt und kassierten das Urteil Mit Schwächen oder gar Mangelhaft. In der Praxis kann das ein erhebliches Gesundheitsrisiko bedeuten. Insbesondere bei intensiver Nutzung – die mit dem E-MTB in der Regel häufiger und schneller eintritt, als mit einem unmotorisierten Bike. Eine einheitliche Norm, wann sich ein Lenker oder ein Vorbau E-Bike-tauglich nennen darf, gibt es bis dato nicht.