Maximal 750 WattUCI setzt Limit für Motor-Power!

Florentin Vesenbeckh

 · 24.08.2025

Maximal 750 Watt: UCI setzt Limit für Motor-Power!Foto: Max Fuchs
Darf künftig nicht mehr bei UCI-Rennen gefahren werden: Der DJI Avinox mit 1000 W Spitzenleistung.
Es ist gleichbedeutend mit einem Bann des DJI Avinox Motors wie wir ihn kennen: Die UCI hat eine Leistungsbegrenzung für E-Bike-Antriebe bei ihren Wettkämpfen beschlossen. 750 Watt - mehr geht nicht. Los geht’s noch in diesem Sommer bei der Weltmeisterschaft.

Der Weltradsportverband UCI hat eine klare Entscheidung für die Zukunft des E-Mountainbike-Rennsports getroffen. Ab 2026 dürfen bei allen offiziellen UCI-Wettkämpfen nur noch Motoren mit einer maximalen Leistung von 750 Watt eingesetzt werden. Diese Obergrenze soll bereits bei den Weltmeisterschaften 2025 im schweizerischen Wallis zur Anwendung kommen, bevor sie im darauffolgenden Jahr für sämtliche UCI-Wettbewerbe verbindlich wird. Die Entscheidung folgt auf längere Diskussionen über einheitliche Leistungsgrenzen im E-MTB-Sport und zielt darauf ab, technologische Unterschiede zwischen den Teams zu minimieren.

Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die motorisierte Unterstützung den Sport nicht dominiert, sondern den Fahrerinnen und Fahrern weiterhin die Hauptrolle zukommt. Wichtig zu wissen: Die Regelung betrifft ausschließlich den Wettkampfsport und hat keine Auswirkungen auf die private Nutzung oder den Verkauf von E-Bikes mit stärkeren Motoren.

Konsequenzen für Hersteller und Teams

Die neue Leistungsobergrenze dürfte besonders jene Marken betreffen, die in jüngster Zeit mit besonders leistungsstarken Antriebssystemen auf den Markt gekommen sind. Ein prominentes Beispiel ist der DJI Avinox-Motor, der in unserem Labortest eine Spitzenleistung von knapp 1000 Watt ausgeworfen hat und damit deutlich über dem künftigen UCI-Limit liegt. Auch der neue Mahle M40 würde nach den Herstellerangaben von 850 W Spitzenleistung diese Grenze sprengen. Solche Antriebe könnten ab 2026 nicht mehr bei offiziellen Rennen eingesetzt werden - zumindest nicht mit der handelsüblichen Software. Brisant: Marktführer Bosch hatte den beliebten Performance CX kürzlich per Software-Update auf exakt 750 Watt Spitzenleistung aufgebohrt. Die Schwaben bleiben von der neuen Regelung also unberührt.

Für Hersteller bedeutet dies, dass sie für den Rennsport entweder spezielle Varianten ihrer Motoren mit reduzierter Leistung entwickeln oder gänzlich auf andere Antriebssysteme setzen müssen. Für Rennteams und Athletinnen sowie Athleten ergibt sich die Herausforderung, dass sie ihre E-Systeme vor den Wettkämpfen der UCI zur Überprüfung zusenden müssen.

Einordnung in den größeren Kontext

Die Entscheidung der UCI steht nicht isoliert, sondern reiht sich in eine breitere Diskussion um Leistungslimits bei elektrisch unterstützten Fahrrädern ein. Auch auf regulatorischer Ebene wird in Europa über mögliche Änderungen bei den Vorgaben für EPACs (Electrically Power Assisted Cycles) debattiert. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hatte Vorschläge für neue Branchenregelungen bei E-Bikes vorgelegt, die vom Hersteller DJI stark kritisiert wurden. Die UCI-Regelung könnte somit als Teil eines größeren Trends gesehen werden, bei dem die rasante technische Entwicklung im E-Bike-Bereich durch einheitlichere Standards kanalisiert werden soll.

Für den Rennsport bedeutet dies eine Standardisierung, die theoretisch fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen könnte, indem der Einfluss der reinen Motorleistung reduziert wird. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie Hersteller auf diese Einschränkung reagieren werden und ob sie möglicherweise andere Wege finden, um innerhalb des 750-Watt-Limits Leistungsvorteile zu erzielen, etwa durch effizientere Energienutzung oder optimierte Steuerungssoftware.

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