Kaufberatung S-PedelecsDas solltet ihr beim Kauf von S-Pedelecs unbedingt beachten

Georg Bleicher

 · 11.10.2024

Schneller als das Auto, schadstoffärmer als der öffentliche Nahverkehr: S-Pedelecs könnten die Verkehrswende vorantreiben – und eine Bereicherung für den Einzelnen sein.
Foto: Adobe Stock
S-Pedelecs sind heute nur für manche Nutzergruppen sinnvoll. Sie sind bis zu 45 Stundenkilometer schnell und machen damit richtig Spaß, auch wenn der Weg zur Arbeit etwas weiter ist. Trotzdem sind sie momentan eine ­Nische. Das müsst ihr beim Kauf beachten.

Eine fantastische Idee: ein Fahrzeug, das so schnell ist, dass es auch für mittlere Strecken bis etwa 25 Kilometer als Verkehrsmittel eingesetzt werden und im Stadtverkehr gerade so mitschwimmen kann, aber trotzdem wendig wie ein Fahrrad ist. Das in der Rushhour deshalb den Stau umfährt und dabei auch noch Spaß macht und mindestens genauso wie das Pedelec für Bewegung und damit nachhaltige Gesundheitseffekte sorgt. Das S-Pedelec ist – in der Theorie – dieses Fahrzeug. Der Antrieb unterstützt bis 45 Stundenkilometer, ansonsten funktioniert das S-Pedelec genauso wie ein klassisches 25er. Die Technik ist, bis auf Motorleistung und einige Details (siehe Interview) dieselbe. Viele Motoren sind vom Hersteller sehr einfach auf 45er-Unterstützung „upgegradet“. Das S-Pedelec muss auch nicht schwerer oder schwieriger zu fahren sein. Allerdings braucht eine dauerhaft deutlich höhere Geschwindigkeit mehr Fahrsicherheit. Äußerlich unter­scheidet vor allem ein großer Pflicht-Rückspiegel und das Kennzeichen das Bike von einem normalen E-Bike.

Schlechte Zeiten für das S-Pedelec

Hört sich alles super an, ist bislang in Deutschland aber nur ein Traum: Das echte Leben des S-Pedelec-Fahrers sieht meist anders aus. Er muss lange Umwege fahren, auf der schnell befahrenen Straße ein Risiko eingehen und kommt manchmal sogar nur per Ordnungswidrigkeit ans Ziel. Hauptgrund hierfür: Das schnelle Bike ist, anders als das Pedelec, rechtlich kein Fahrrad, sondern ein Fahrzeug – mit anderen Regeln. Die wichtigsten: Es darf keinen Radweg benutzen und muss auf der Fahrbahn fahren, darf nicht in Gegenrichtung durch für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen fahren, selbst Fahrradstraßen kann es nur nutzen, wenn sie für KFZ freigegeben sind – es ist ja ein Fahrzeug. Auch wenn sich das wie ein kleiner Schönheitsfehler anhört: In der Praxis ist das eine echte Herausforderung für den S-Pedelec-Fahrer.

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Ein Kilometer und drei Ampeln statt 100 Meter

Ein Beispiel aus der eigenen Praxis: Aus meiner Siedlung führt ein kombinierter Rad-/Gehweg auf die Einkaufsstraße hinaus. Den darf ich im S-Pedelec-Alltag nicht nutzen. Ich muss einen Umweg von über 1,2 Kilometern und drei Ampeln in Kauf nehmen (ca. sieben Minuten), um dorthin zu kommen, wo ich mit dem Fahrrad in weniger als einer Minute bin. Blödes Beispiel? Es kommt noch blöder: Wer etwa von einer Düsseldorfer Rheinseite auf die andere will – sei es als Arbeitspendler oder in der Freizeit – kann das nur über eine der vier mehrspurigen Brücken. Diese ist für 60 Stundenkilometer freigegeben – an die sich die Autofahrer nicht immer halten. Etwas für starke Nerven und gute Schutzengel. Die Deichwege Richtung Norden und Süden, fantastische Fahrrad-Pendlerwege, sind fast immer kombinierte Rad- und Fußwege – also auch Fehlanzeige. Hier gilt: viel befahrene Straßen durch die Vororte nehmen und mit genervten Autofahrern in den Passagen dazwischen umgehen können. Auch viele Wirtschaftswege für die Landwirtschaft sind für Autos tabu – und damit leider ­bisher auch für den Speed-Pedelecer. Allerdings wäre es oft möglich, diese Wege umzuwidmen. So käme man auch zu ­weniger Verkehrsbelastung.

Gut ausgebaute Fahrradinfrastruktur könnte bald auch dem S-Pedelec Vortrieb verschaffen.Foto: Adobe Stock/lev dolgachovGut ausgebaute Fahrradinfrastruktur könnte bald auch dem S-Pedelec Vortrieb verschaffen.

Landeier sind im Vorteil

Dabei kann das S-Pedelec auch bei uns ­seine Vorteile ausspielen – wenn man in seiner Region Glück hat. Wer ländlich wohnt und ein S-Pedelec zum Arbeitspendeln nutzen will, der hat manchmal gute Karten: Je weiter eine größere Stadt entfernt ist, desto geringer ist oft der Verkehr auf den Landstraßen. Hier ist man mit dem S-Pedelec, solange die Straßen breit genug zum komfortablen Überholen sind, oft sicherer und entspannter unterwegs als in der City. Gelegentlich begleiten etwas größere Straßen auch parallele Wege, die nicht als Radweg ausgewiesen sind und so für das S-Pedelec zugelassen sind. Apropos Radweg: Ihn auch mit dem schnellen Rad zu nutzen ist verlockend, aber gefährlich. Nicht nur wegen der 15 Euro Strafe beim Erwischtwerden: Bei einem Unfall kann es schnell zu Problemen mit der Versicherung kommen. Außerdem gibt es zusätzlich Scherereien, wenn man vorsätzlich ohne Schild auf dem Weg unterwegs war. Schleichwege über Feld- und Wirtschaftswege bieten sich an, wenn keine „Durchfahrt Verboten“- oder Radweg-Schilder den Weg versperren. Wo man ­unsicher ist, welche Straße für Fahrzeuge zugelassen ist, sollte man sich bei der jeweiligen Kommune informieren. Die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich in ihrer Freigabe. Bei unseren südwestlichen Nachbarn ist das S-Pedelec ein wichtiger Bestandteil des täglichen Verkehrs.

Von den europäischen S-Pedelec-Paradiesen lernen

In der Schweiz wurden 2023 26.000 ­S-Pedelecs verkauft. Das sind 15 Prozent der verkauften E-Bikes. Zum Vergleich: In Deutschland betrug die Zahl der verkauften Pedelecs insgesamt 2,1 Millionen. ­Davon waren laut Zweirad Industrie ­Verband ZIV gerade mal knapp 1 Prozent ­S-Pedelecs, also um die 20.000. In der Schweiz wird das schnelle Rad vor allem als Pendlerfahrzeug eingesetzt. Einer der Gründe für die Länderunterschiede ist in der Radwegbenutzungspflicht in der Schweiz zu sehen. Hier wird mit dem ­S-Pedelec verpflichtend auf dem Radweg gefahren, wo vorhanden.

Auf dem S-Pedelec herrscht Helmpflicht. Helmhersteller orientieren sich an der Norm NTA 8776.Foto: AbusAuf dem S-Pedelec herrscht Helmpflicht. Helmhersteller orientieren sich an der Norm NTA 8776.

S-Pedelecs im Straßenverkehr - woran hakt’s?

Die Länder, Städte und Gemeinden haben Entscheidungshoheit darüber, wie der Verkehrsraum genutzt wird. Sie konnten aber bislang dem Radverkehr nicht einfach viel mehr Platz geben. Tatsächlich waren Fahrradstraßen, neue Fahrradwege oder eben eine Radwegfreigabe für S-Pedelecs extrem schwierig, erklärt Michael Müller, verkehrspolitischer Sprecher des VCD (Verkehrsclub Deutschland). Die gesetzliche Vorgabe dazu stand im Straßenverkehrsgesetz: Der Verkehrsfluss des Kraftverkehrs darf nicht beeinflusst werden. „Lediglich wenn es nachweislich um quantifizierbare Sicherheit ging, war es für die Kommunen einfacher, etwas zu verändern.“ Anders gesagt: Der Spruch „Da muss erst was Schlimmes passieren, damit dort etwas geändert wird“, war bislang also traurige Wahrheit bei der Planung für neue Radwege oder dem Erstellen von Radwegen oder Umwidmungen zu Fahrradstraßen und ähnlichem.

Licht am Ende des Tunnels

Mit dem gerade geänderten Straßenverkehrsgesetz können die Kommunen und Länder in konkreten Fällen auch mit ­Klima- und Umweltschutzzwecke sowie städtebaulicher Entwicklung argumentieren, wenn es darum geht, Infrastruktur umzugestalten. Und was treibt den Klimaschutz mehr voran, als wenn noch viel mehr Menschen Rad, Pedelec oder eben ­S-Pedelec fahren?

Es gibt also Licht am Ende des Tunnels. Gerade mit dem Klimaschutz können die Städte heute gut argumentieren, wenn es um neue oder umgewidmete Wege für Fahrrad oder Pedelec geht. Und eben auch um Umwidmungen für das S-Pedelec. „Die nachweisbare Gefahrenlage ist nicht mehr grundsätzlich notwendig.“ Müller hebt aber auch hervor: „Praktisch ist es immer noch schwierig, weil komplex, das Fahrrad und den Fußverkehr im einzelnen Fall besser zu stellen. Aber die Kommunen müssen mutig vorangehen und es halt einfach mal machen“, postuliert er, „dann klappt das.“ Natürlich ist das auch immer vom Willen der Menschen in den einzelnen Institutionen abhängig. Schule ­machte dabei schon vor Jahren die Stadt Tübingen: Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer schaffte es auch innerhalb des alten Straßenverkehrsgesetzes mit viel Durchsetzungskraft, viele Radwege für die schnellen Räder zu öffnen und so eine kleine S-Pedelec-Oase in Deutschland zu kreieren.

Jetzt sind die Mobilitätsexperten der Gemeinden dran. Wir wissen alle: Oft mahlen die Mühlen langsam, aber wir sind zuversichtlich, dass sich bald auch in diesem Bereich einiges verändern wird. Schließlich wäre es fatal, das Potenzial dieses ­genialen Fahrzeugs nicht zu nutzen.


S-Pedelec: gesetzliche Regelungen

Das S-Pedelec ist rechtlich ein Fahrzeug, genauere Bezeichnung: Leichtes Kraftrad mit zwei Rädern, L1e-B. Für das Rad ist eine Betriebs­erlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt nötig. Der Motor des S-Pedelec darf bis 45 Stundenkilometer unterstützen. Ein (definierter) Rückspiegel ist Pflicht.

S-Pedelecs unterliegen gesetzlichen Regelungen.Foto: Hagen LehmannS-Pedelecs unterliegen gesetzlichen Regelungen.
  • Nennleistung: maximal 4.000 Watt
  • Reifen: mit ECE-R75-Zulassung, Profiltiefe mind. ein Millimeter
  • Führerscheinpflicht: ja, mindestens Klasse AM (Roller)
  • Anhängerbetrieb: verboten
  • Altersfreigabe: ja, ab 16 Jahren
  • Alkoholgrenze: ja, 0,5 Promille
  • Versicherungspflicht: ja, inkl. beleuchtetem Versicherungskennzeichen
  • Helmpflicht: ja, Achtung: keine klaren ­Vorgaben zum Helmtyp
  • Nur in die Zulassung eingetragene Teile können nachträglich montiert werden – einfach mal den Lenker tauschen geht nicht!


Dirk Zedler: „Beim S-Pedelec muss umgedacht werden“

Dirk Zedler ist Sachverständiger für Fahrräder und Pedelecs und Gründer des Prüfinstituts Zedler. Wir haben ihn gefragt, was das S-Pedelec technisch vom Pedelec unterscheidet.Foto: Dirk Zedler privatDirk Zedler ist Sachverständiger für Fahrräder und Pedelecs und Gründer des Prüfinstituts Zedler. Wir haben ihn gefragt, was das S-Pedelec technisch vom Pedelec unterscheidet.

Dirk Zedler ist Sachverständiger für Fahrräder und Pedelecs und Gründer des Prüfinstituts Zedler. Wir haben ihn gefragt, was das S-Pedelec technisch vom Pedelec unterscheidet.

MYBIKE: Welche technischen ­Besonderheiten muss das S-Pedelec aufweisen?

Zedler: S-Pedelecs sind Fahrzeuge, brauchen also eine Betriebserlaubnis. Von den Herstellern werden oft sehr hochwertige Bauteile bei diesen Fahrzeuge eingesetzt. Bei Wartungsarbeiten müssen hauptsächlich Originalersatzteile ­verwendet werden. Bei Reifen etwa braucht man Ersatzpneus derselben Dimen­sionen und mit Freigabe nach UN ECE-R 75. Genaueres zu Ersatzteilen gibt’s in unserem „Leitfaden für den Bau­teiletausch bei S-Pedelecs“. Viele ­Pedelecs haben serienmäßig Fernlicht und Bremslicht, Tagfahrlicht ist Pflicht, Rückspiegel, Reflektoren, Beleuchtung des Versicherungskennzeichens und eine Hupe ebenso.

Muss das Fahrwerk eines schnellen Pedelecs anders konstruiert werden als ein Pedelec?

Die Wahrscheinlichkeit, in einen fordernden Fahrzustand zu kommen, ist bei einem Fahrzeug, das generell zügiger gefahren wird, signifikant höher. Seriöse Anbieter konstruieren mehr Reserven in die Fahrstabilität. Federgabel und breite Reifen sollten zur Grundausstattung gehören.

Sollte das S-Pedelec sich technisch noch in anderen Punkten vom ­Pedelec unterscheiden?

Die Kilometerleistungen liegen oft deutlich höher als beim Pedelec 25. Verschleiß ist daher ein riesiges Thema, das noch nicht alle Hersteller ernst nehmen. Die Bremsbeläge und -scheiben, Ketten und Ritzel orientieren sich noch an mechanischen Fahrrädern. Hier muss umgedacht werden.


Straßenbahnschienen als Gefahrenzone und fehlende Wege für E-Bikes und S-Pedelecs – es gibt viel zu tun.Foto: Adobe Stock/HalfpointStraßenbahnschienen als Gefahrenzone und fehlende Wege für E-Bikes und S-Pedelecs – es gibt viel zu tun.


So wird das S-Pedelec zum Renner – und zu ­einem Motor der ­Verkehrswende

  • Dafür geeignete Radwege und ­Fahrradstraßen freigeben. S-Pedelec-­Fahrer sollten den Auto-Stau wie Radfahrer auf Radwegen umfahren können und auf Straßen, auf denen schnell gefahren wird, durch klar gekennzeichnete Flächen geschützt werden.
  • Benutzung von Feld-, Wald- und Wirtschaftswegen erlauben. Wie Radfahrer sollte man mit dem S-Pedelec diese für Autos gesperrten Wege nutzen können, um sichere und einfache Routen außerhalb der City realisieren zu können. Das Bundeswaldgesetz ist ­ohnehin gerade in Überarbeitung.
  • Mitnahme in ÖPNV. Erst mit dem ­Modal Split, also der Möglichkeit, Mobilitätsarten zu kombinieren, kann das S-Pedelec alle Register ziehen. Gerade das Mitnahme-Verbot im Zug ist unerklärlich, da bezüglich relevanter Technik eigentlich ein Pedelec transportiert wird.
  • Helmpflicht definieren. Unsicherheit über den „richtigen“ Helm lässt oft vor einer Entscheidung zurückweichen.
  • Anhängerbetrieb erlauben. Wichtig, damit auch Familien auf Mittelstrecken vom Auto aufs S-Pedelec umsteigen können – beispielsweise als Kita-Taxi.

S-Pedelecs im Check

Flyer Upstreet TRCF 763 HS

Flyer Upstreet TRCF 763 HSFoto: FlyerFlyer Upstreet TRCF 763 HS

Das Schweizer Unternehmen Flyer AG wurde Anfang der 1990er Jahre gegründet und war einer der Wegbereiter des Pedelecs. Seit sieben Jahren gehört Flyer zur Kölner ZEG (Zweirad-Einkaufsgenossenschaft).

  • Preis: ab 8.499 Euro
  • Leistung: 800 Watt, 85 Nm Drehmoment
  • Akku: 700 Wattstunden
  • Pinion-MGU (Motor-Getriebe-Einheit) mit 12 Gängen und Vollautomatik
  • Verschiedene Versionen erhältlich
  • Gewicht: 27 Kilogramm


Riese und Müller Charger 4 Touring

Riese und Müller Charger 4 TouringFoto: Kay TkatzikRiese und Müller Charger 4 Touring

Der Hersteller Riese und Müller produziert in Hessen ausschließlich Pedelecs und S-Pedelecs (Ausnahme: Faltrad Birdy). Laut Pressesprecher werden hier die 25er-Modelle so aufwendig und robust konstruiert, dass sie sich auch als Basis für S-Pedelecs (mit entsprechender Ausstattung) eignen.

  • Preis: ab 6.049 Euro >> hier erhältlich
  • Leistung: Bosch Performance Line Speed, 600 Watt, 85 Nm Drehmoment
  • Akku: Bosch, 750 Wattstunden
  • Gewicht: ab 29,5 Kilogramm
  • Kettenschaltung, Shimano Cues, 11-Gang, Federgabel
  • Weitreichend individualisierbar

Stromer ST5 Pinion

Stromer ST5 PinionFoto: StromerStromer ST5 Pinion

Das Schweizer unternehmen MyStromer AG sieht sich als Wegbereiter der Mobilitätswende. Es stellt nur S-Pedelecs her und steht für schnelle Pendlerfahrzeuge wie kaum ein anderes Unternehmen.

  • Preis: 10.990 Euro
  • Stromer-Hinterradmotor, 850 Watt, 48 Newtonmeter
  • Akku: 983 Wattstunden
  • Elektronisch geschaltetes 9-Gang-Pinion-Getriebe
  • Wartungsfreier Riemenantrieb
  • Antiblockier-System (ABS)
  • Supernova M99 Pro 2-Beleuchtung mit bis zu 1.900 Lumen
  • Optional: u.a. Federgabel, gefederte Sattelstütze
  • Gewicht: ab 33 kg

HP Velotechnik Scorpion FS 26 S-Pedelec

HP Velotechnik Scorpion FS 26 S-PedelecFoto: Daniel KraussHP Velotechnik Scorpion FS 26 S-Pedelec

HP Velotechnik ist einer der wenigen Trike-Hersteller, die ihre Fahrzeuge auch als S-Pedelec anbieten. Für Pendler mit langen Strecken – und sicheren Arbeitsrouten – sicherlich eine sinnvolle Alternative zum Zweirad. Hier gelten übrigens nochmals etwas andere rechtliche Vorschriften.

  • Preis: ab 11.790 Euro
  • Leistung: Neodrives Z20 RS, 500 Watt, 40 Nm Drehmoment
  • Akku: BMZ, 651 Wattstunden
  • Gewicht: ab 37 Kilogramm
  • SRAM Kettenschaltung, 30-Gang
  • Aufwendig aufgebaute Vollfederung
  • Vorderbremsen wirkt auf beide Vorderräder
  • Blinkanlage
  • Weitreichend individualisierbar

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