Die besten Garantiebedingungen bestehen aus mehr als einer möglichst langen Laufzeit. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Rahmengarantie, Ersatzteilversorgung, Crash-Replacement-Programmen und einem guten Service. Wer diese Punkte vor dem Kauf vergleicht, erspart sich im Ernstfall viel Ärger – und kann sich oft jahrelang auf sein Bike verlassen.
Mein Tipp: Am besten abgesichert ist man häufig bei Herstellern, die auch defektanfällige Bauteile wie Laufräder aus eigenem Hause verbauen und in ihre Garantieprogramme einbeziehen. Bei Santa Cruz bekommt man beispielsweise sowohl auf den Rahmen als auch auf die Reserve-Laufräder eine lebenslange Garantie. Ähnlich verhält es sich bei manchen High-End-Bikes von Specialized, die ebenfalls umfangreiche Garantie- und Serviceleistungen bieten.
Zunächst lohnt sich ein Blick auf die Begriffe: Die gesetzliche Gewährleistung gilt beim Kauf eines neuen Bikes bei einem gewerblichen Verkäufer grundsätzlich immer und beträgt in Deutschland zwei Jahre. Sie ist von der freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden. Diese kann deutlich umfangreicher ausfallen – etwa durch längere Laufzeiten, Crash-Replacement-Programme oder sogar lebenslange Garantien auf den Rahmen.
Immer mehr Premiumhersteller bieten eine lebenslange Garantie auf den Rahmen. Dazu gehören unter anderem Specialized, Trek, Santa Cruz, Orbea, Pivot und Yeti. Meist gilt sie allerdings nur für den Erstbesitzer und setzt eine Registrierung des Bikes voraus. Verschleißteile, Lackschäden oder Lagersätze sind davon in der Regel ausgenommen.
Nicht jeder Defekt ist ein Garantiefall. Deshalb bieten viele Hersteller Crash-Replacement-Programme an. Wird der Rahmen bei einem Unfall beschädigt, erhalten Kunden Ersatzteile oder einen neuen Rahmen zu vergünstigten Konditionen. Wie hoch der Preisnachlass ausfällt, unterscheidet sich jedoch deutlich zwischen den Marken.
Bei E-MTBs beziehen sich die Garantieleistungen des Fahrradherstellers häufig nur auf den Rahmen selbst. Für Motor und Akku gelten in der Regel die Garantiebedingungen des jeweiligen Antriebsherstellers, etwa Bosch, Avinox (DJI), Shimano, Yamaha, Brose oder TQ. Die meisten dieser Hersteller gewähren auf ihre Antriebssysteme eine freiwillige Herstellergarantie von zwei Jahren – also nur genauso lange, wie die obligatorische gesetzliche Gewährleistung. Unterschiede gibt es dabei weniger bei der Laufzeit als vielmehr bei der Serviceabwicklung, der Ersatzteilversorgung und möglichen Kulanzregelungen nach Ablauf der Garantie. Wer ein E-MTB kauft, sollte daher sowohl die Bedingungen des Fahrradherstellers als auch die des Antriebsherstellers genau prüfen.
Eine lange Garantie klingt gut, sagt aber wenig über den tatsächlichen Service aus. Mindestens genauso wichtig sind:
Leider zeigt sich erst im Schadensfall, ob ein Hersteller tatsächlich kundenorientiert arbeitet oder ob die Garantie nur auf dem Papier gut klingt. Erfahrungen anderer Käufer aus Foren, Testberichten oder dem eigenen Umfeld können dabei eine wertvolle Orientierung bieten, um herauszufinden, wie unkompliziert ein Hersteller mit Defekten umgeht und wie gut die Unterstützung im Garantiefall tatsächlich funktioniert.

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