Das Fahrrad gibt es mittlerweile in nahezu jeder erdenklichen Form. Auch wer richtig viel Gepäck transportieren möchte, findet dafür das passende Vehikel. Ein modernes E-Lastenrad kann dank E-Motorunterstützung heutzutage Lasten von 250 Kilogramm oder mehr transportieren. Unter ihnen gibt es wahrlich echte Nutzfahrzeuge, die wirtschaftlich und sicher im alltäglichen Logistikbetrieb eingesetzt werden können.
Auf kurzen Strecken ist das E-Cargobike das ideale Transportmittel. Deshalb können Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen jetzt wieder Anträge in dem Förderprogramm E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt damit die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern oder E-Lastenanhängern finanziell, um die nachhaltige Mobilität zu fördern.
Anträge, die bereits vor dem Start der Antragspause am 4. Dezember 2023 eingegangen waren, sind weiter in Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden. Ganz kurz zum Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 eine Antrags- und Bewilligungspause angeordnet. Die Sperre legte auf einen Schlag alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf Eis.
Mit der Aufhebung der Haushaltssperre sind die Fördergelder seit vergangener Woche wieder freigegeben. Allerdings ist der Topf mit insgesamt 60 Milliarden Euro weniger gefüllt. Bezuschusst werden 25 Prozent der Ausgaben (netto) für die Anschaffung eines E-Lastenrads oder eines Lastenanhängers mit E-Antrieb, maximal jedoch 2500 Euro pro Rad bzw. Anhänger.
Leider etwas ernüchternd ist folgender wichtiger Zusatz auf der BAFA-Webseite, der die Fördermittel nur auf den Kreis von Unternehmen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen beschränkt: “Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nicht antragsberechtigt sind.” Für das private E-Lastenfahrrad zu Hause – wie die Kinder- Familieneinkaufstransportkutsche – müssen weiter andere Wege der Vergünstigung gefunden werden. Zum Beispiel das Dienstradleasing.
Das Fahrrad ist das wohl effektivste Fortbewegungsmittel ever. Also an Land. Es macht nicht nur sehr viel Spaß, Fahrrad zu fahren, es ist obendrein gesund und schont die Umwelt. Zudem können wir besonders viel Kohlendioxid einsparen, wenn das Fahrrad für Fahrten benutzt wird, für die sonst fossile Rohstoffe mit dem Auto verfeuert würden. Beim Pendeln zur Arbeit zum Beispiel. Oder wenn Kinder selbstständig mit dem Fahrrad zur Schule, zum Sport, zur Freundin oder zum Freund fahren, ohne dass dafür die Eltern das Verbrennertaxi anschmeißen müssen.
Wenn aber kleine Kinder, große Einkäufe, ein Berg Pakete oder der XXL-Sack Blumenerde schnell und bequem von A nach B transportiert werden sollen, bringt das klassische Fahrrad den Mensch an seine Grenzen. Der behalf sich und erfand das Post- oder Bäckerrad mit kleinem Vorderrad und robusten Gepäckträgern vorn und hinten. Das funktionierte top, so lange es eben blieb. Bergauf brauchte man damit selbst mit Gangschaltung richtig Schmackes, während sich jede Abfahrt mangels standfester Bremsen zur Mutprobe aufplusterte.
Zum Glück gibt es aber heutzutage das Fahrrad in nahezu jeder erdenklichen Form und eben auch als E-Lastenrad. Die pedalgetriebenen ein- oder zweispurigen Fahrzeuge können dank großzügiger Ladekapazitäten und E-Motorunterstützung Lasten von 250 Kilogramm oder mehr transportieren. Wartungsarme Getriebe und robuste Scheibenbremsen machen solche Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und sicher - ideal für die alltägliche Transportlogistik.