Die niederländischen Gesellschaften der Accell Group haben einen Zahlungsaufschub über ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Unternehmen gab am 5. August 2026 bekannt, dass die Geschäftsführung zu dem Schluss gekommen ist, die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr fristgerecht erfüllen zu können. Der nächste Schritt sind lokale Insolvenzverfahren für die betroffenen Tochtergesellschaften. Accell ist in Deutschland unter anderem für Fahrräder und E-Bikes der Marken Haibike, Ghost, Winora, Batavus, Sparta, Koga, Lapierre, Raleigh sowie Lastenräder der Marken Babboe und Carqon bekannt. Die Krise des Unternehmens hält bereits mehrere Jahre an. 2022 verkaufte das Unternehmen mehr als 845.000 Räder und erzielte damit einen Umsatz von 1,4 Mrd. Euro. Nach der Übernahme durch den Investor KKR 2022 geriet das niederländische Unternehmen in den Strudel der Branchenkrise. Accell hielt Ende 2023 auf dem Höhepunkt der Krise rund 340.000 fertige Fahrräder auf Lager und musste stark rabattieren, um sie zu verkaufen. 2024 brach der Umsatz um 22 Prozent ein und der Gewinn sank aufgrund der Nachfrage-Krise. Weil die Schulden auf rund 1,4 Mrd. Euro angestiegen waren, wurde 2024 mit den Gläubigern ein Schuldenschnitt vereinbart. Geholfen hat das offensichtlich nicht. Auch nicht eine erneute Umstrukturierung im Februar 2026. Damals hatte Accell eine Vereinbarung mit Aktionären und Kreditgebern getroffen. Diese umfasste zusätzliche Finanzierung und einen erheblichen Schuldenabbau. Das Eigentum an Accell ging im Rahmen dieser Vereinbarung auf die Kreditgeber über.
Der Schritt kommt auch deshalb überraschend, weil eine Übernahme durch die Dutech Holdings aus Singapur bereits vorbereitet wurde. So hatte in Deutschland das Bundeskartellamt bereits eine Übernahme der Accell-Gruppe genehmigt. :„Der Zusammenschluss von Dutech und Accelllöst keine wettbewerblichen Bedenken aus. Das gilt unabhängig davon, ob man einen Gesamtmarkt für alle Fahrräder betrachtet oder diesen in einzelne Segmente wie Fahrräder mit und ohne Elektromotor aufteilt“, hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erst am 8. Juli mitgeteilt. Doch jetzt scheint diese Übernahme gescheitert. “Trotz dieser umfangreichen Bemühungen konnte keine tragfähige Lösung gefunden werden, um den Betrieb in der aktuellen Form fortzusetzen”, heißt es von Accell.
CEO Jonas Nilsson gestand die hoffnungslose Situation in einem Statement ein: “Das ist eine zutiefst traurige und frustrierende Situation, angesichts all der harten Arbeit und allem, was wir mit der Unterstützung von Aktionären und Kreditgebern erreicht haben, um die Geschäfts- und Finanzstruktur von Accell umzustrukturieren. Es ist ein besonders schwieriger Moment für unsere Mitarbeiter, Gläubiger, Kunden, Lieferanten und Partner. Jede realistische Möglichkeit für die Zukunft des Unternehmens wurde unermüdlich geprüft, und keine hat zu einer Lösung geführt, um die Gruppe in ihrer jetzigen Form fortzuführen. Unser unmittelbarer Fokus liegt darauf, einen geordneten Prozess zu unterstützen, wo immer möglich Klarheit zu schaffen und mit den gerichtlich eingesetzten Verwaltern zusammenzuarbeiten, um lebensfähige Aktivitäten und Arbeitsplätze zu erhalten, soweit die Umstände dies zulassen.”
Accell Group ist europäisches Branchengewicht bei E-Bikes und nach eigenen Angaben zweitgrößter Anbieter von Fahrradteilen und Zubehör. Die Mitarbeiter arbeiten eng mit zehntausenden lokalen Händlern in ganz Europa zusammen. Die Gruppe produziert Fahrräder und E-Bikes der Marken Haibike, Ghost, Winora, Batavus, Sparta, Koga, Lapierre, Raleigh sowie Lastenräder der Marken Babboe und Carqon. Nach eigenen Angaben auf der Firmenwebsite hat Accell 2000 Beschäftigte in 15 Ländern - vor vier Jahren waren es noch mehr als 3500 Mitarbeiter.
Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, bietet das niederländische Recht einen besonderen Schutzweg: den voorlopige surseance van betaling, den vorläufigen Zahlungsaufschub. Das Verfahren, geregelt in der Faillissementswet, richtet sich an Unternehmen, die zwar in vorübergehende Liquiditätsnot geraten sind, deren Geschäftsmodell aber grundsätzlich tragfähig bleibt.
Der Ablauf ist bewusst schnell gehalten. Nur das Unternehmen selbst kann – vertreten durch einen Rechtsanwalt – beim zuständigen Regionalgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Liegt der Schriftsatz mit einer nachvollziehbaren Darlegung der Finanzlage vor, erteilt das Gericht den Aufschub meist noch am selben Tag – ohne vorherige Verhandlung. Gleichzeitig werden ein Insolvenzverwalter und ein aufsichtführender Richter bestellt, die das Verfahren von nun an begleiten.
Die Wirkung tritt sofort ein: Forderungen ungesicherter Gläubiger werden eingefroren, Pfändungen und ein erzwungener Konkurs sind für die Dauer des Aufschubs nicht möglich. Die Geschäftsführung bleibt zwar im Amt, darf wichtige finanzielle Entscheidungen aber nur noch gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter treffen. Laufende Kosten wie Löhne und Mieten müssen dagegen weiterhin beglichen werden.
Innerhalb von zwei bis vier Monaten kommt es zur entscheidenden Weichenstellung: In einer nicht-öffentlichen Anhörung stimmen die Gläubiger über eine Verlängerung ab. Wird ein definitiver Zahlungsaufschub gewährt, kann dieser – bei Bedarf mehrfach verlängert – bis zu eineinhalb Jahre andauern. Gelingt keine Einigung, endet der Schutz abrupt: Das Verfahren wird unmittelbar in ein reguläres faillissement (Konkurs) umgewandelt.

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