In Zukunft plant das Verkehrsministerium, mehr Fahrradblinker zu genehmigen als bisher. Diese Information stammt aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, über die die “Rheinische Post” zuerst berichtete. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gab bekannt, dass die Neuregelung im Rahmen einer Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung geplant ist. Das Ministerium äußerte seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs.
Derzeit dürfen Fahrradblinker bzw. -richtungsanzeiger nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau verwendet werden. Doch vor allem die steigende Anzahl an Pedelecs und dessen Beteiligung an Unfällen sei ein Grund, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Pedelecs sind Fahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 25 oder sogar 45 km/h schnell fahren können, abhängig von der Variante. Derzeit ist es notwendig, die Hand vom Lenker zu nehmen, um einen Abbiegevorgang anzuzeigen. Dies kann in schwierigen Situationen zu einer Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten führen. Die mögliche Lösung besteht darin, optional zulässige “Fahrtrichtungsanzeiger” zu verwenden, wie die Blinker offiziell genannt werden.
Im Jahr 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt den Tod von 474 Radfahrern im Straßenverkehr. Gemäß der derzeitigen Straßenverkehrszulassungsordnung sind Fahrradblinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern und solchen mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas erlaubt, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.
Valentin Abel, Verkehrspolitiker der FDP, die auch das Ministerium leitet, betonte, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Fokus stehen sollte, um das Unfallrisiko an Gefahrenstellen zu verringern und so Leben zu schützen. Die Einführung von optionalen Fahrradblinkern könnte aus Sicht der Fraktion einen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten mit dem motorisierten Verkehr leisten.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) äußerte Zustimmung zu diesem Vorhaben. Roland Huhn, ein Rechtsexperte des ADFC, erklärte gegenüber der “Rheinischen Post”, dass die Blinker besonders bei Dunkelheit besser erkennbar seien als das Handzeichen. Zudem blieben sie auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Bremsen benötigt würden. Insbesondere beim Linksabbiegen komme es häufig zu schwerwiegenden Zusammenstößen, da Radfahrer übersehen würden.
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass ein Blinker vor allem im Dunkeln Vorteile habe, besonders wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen muss, um den Gegenverkehr abzuwarten. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass zusätzliche Gefahren entstehen könnten, wenn der Blinker tagsüber vergessen wird auszuschalten. Insgesamt sei dies sicherlich keine bahnbrechende Verbesserung der Radfahrsicherheit.
Auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, äußerte Skepsis. Seiner Meinung nach werden Blinker an normalen Straßenrädern die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Selbst wenn die bisherigen Verbote nicht mehr gelten sollten, seien übliche Straßenräder zu schmal, sodass die Richtungsanzeige kaum wahrgenommen werden könne. Gelbhaar betonte, dass für mehr Sicherheit sinnvollerweise gute Infrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten erforderlich seien. Insbesondere innerorts könne Tempo 30 dazu beitragen, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren. Laut Straßenverkehrsordnung begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das Abbiegen mit dem Rad nicht anzeigt.
Noch ist nicht klar, ab wann Blinker für alle Fahrräder erlaubt sein werden. Das Verkehrsministerium teilte mit, dass der Entwurf zur Neufassung der Zulassungsordnung komplex sei, weshalb es noch nicht absehbar sei, wann der Bundesrat sich damit befassen wird.