Für den ein oder anderen Nightrider ist eine gute Mountainbike-Lampe unerlässlich. Doch auch bei Tagfahrten ist eine passende Beleuchtung für die Teilnahme am Straßenverkehr Pflicht.
Wer abseits von befestigten Straßen und Wegen durch das Gelände radeln möchte, greift in der Regel zu einem Mountainbike. Denn mit den breiteren Reifen und dem starken Profil und dem besseren Halt auf weichen Waldböden machte es doppelt so viel Spaß. Doch während die Hersteller der Bauweise und den Fahreigenschaften eines Mountainbikes viel Aufmerksamkeit schenken, wird an anderen Stellen auf wichtige Punkte verzichtet. Dazu gehören auch die Lampen am Mountainbike. Doch damit sind sie nicht für Fahrten auf Straßen zugelassen.
Egal ob es sich um ein Fahrrad oder um ein Mountainbike dreht: Beide müssen die gleichen gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten. Um mit einem Mountainbike am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen bestimmte Ausstattungskriterien erfüllt sein. Da es sich beim Mountainbike aber mehr um ein Sportgerät und weniger um ein typisches Alltagsrad handelt, fehlen viele der Bauteile.
Damit ein Mountainbike aber verkehrssicher ist, müssen die entsprechenden Vorgaben der StVZO (§ 67) erfüllt sein. Das heißt: nachrüsten. Erst wenn das Bike folgende Bauteile besitzt, dürfen Sie damit im normalen Straßenverkehr teilnehmen:
Inzwischen wurden die Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung etwas aufgeweicht. Während früher ausschließlich Dynamos als Licht zugelassen waren, dürfen heute auch Lampen mit Akku verwendet werden. Auch eine Kombination unterschiedlicher Energiequellen ist erlaubt. Doch auch heute gibt es immer noch einige Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. So gilt gemäß § 67 der StVZO, dass Schlussleuchte und Scheinwerfer nur dann gemeinsam einschaltbar sein dürfen, wenn sie mit einem Dynamo betrieben werden. Handelt es sich hingegen um eine Mountainbike Lampe mit Standlichtfunktion, darf ausschließlich die Schlussleuchte allein leuchten.
Zum Thema Frontscheinwerfer gilt, laut § 67 Abs. (3) StVZO:
Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
Das bedeutet: Es muss mindestens ein weißer Frontscheinwerfer vorhanden sein, es darf zusätzlich ein weiterer vorhanden sein. Demnach ist eine Kombination aus Dynamo-Scheinwerfer und Mountainbike Lampen mit Akku erlaubt – ebenso wie die Verwendung von zwei batteriebetriebenen Leuchten.
Nicht ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Wort Abblendlicht. Demnach dürfen die Lampen nicht nach oben abstrahlen. Es sind auch Lichter zulässig, die über eine abschaltbare Fernlichtfunktion verfügen. Ebenfalls zulässig sind mittlerweile Schlusslichter mit Bremslichtfunktion.
Alle Mountainbike-Lampen müssen eine K-Nummer haben. Diese Nummer verrät Ihnen, ob die Lampe für den Straßenverkehr zugelassen ist. In der Regel befindet sie sich an der Gehäuseunterseite. Der Code besteht aus einem Wellensymbol und einer Ziffernfolge, unter welcher die Leuchte beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird.
Nicht erlaubt sind blinkende Scheinwerfer. Unter bestimmten Voraussetzungen sind inzwischen auch Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt:
Nach vorne und [nach] hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger [...] sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
Das bedeutet aber, dass derartige Lampen beim Mountainbike nicht zulässig sind.
Während Dynamolampen fest montiert sind, sind Akkuleuchten in der Regel abnehmbar. Nun ist fraglich, ob diese demnach immer am Fahrrad angebracht sein müssen. Die Antwort dazu liefert der § 67 StVZO:
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Mit anderen Worten: Sollten Sie mit dem Mountainbike irgendwo durch den Wald fahren und auf der Strecke keinerlei Straße haben, müssen Sie die Beleuchtung nicht zwingend dabei haben. Sollten Sie aber einige Zeit auf einer öffentlichen Straße entlangradeln müssen und zudem in die Dämmerung geraten, müssen die Mountainbike Lampen montiert sein. Generell ist es ratsam, die Lampen wenigstens im Rucksack – für den Fall der Fälle – mitzuführen.
Seit 2006 gilt: Die Fahrradlampe muss beim Auftreffen auf eine Wand in zehn Meter Entfernung eine messbare Lichtstärke von wenigstens zehn Lux haben. Die meisten im Handel erhältlichen Lampen haben mindestens 15 Lux. Generell wird die Helligkeit einer Mountainbike Lampe entweder in Lux oder in Lumen angegeben.
Mit Lux wird die Beleuchtungsstärke auf einer angestrahlten Fläche beschrieben. In der Regel wird hierzu die Stärke auf einer Fläche in zehn Meter Entfernung gemessen. Doch die Aussagekraft dieser Angabe ist, bezogen auf das Licht eines Fahrrades eher gering. Denn ein Laserpointer strahlt beispielsweise mit mehr als tausend Lux in einem ganz kleinen Bereich.
Doch die Lampe eines Mountainbikes muss einen viel größeren Bereich ausstrahlen können.
Dafür wird der Lumen-Wert benötigt. Lumen ist der messbare Lichtstrom, auch Lichtleistung genannt, der die Helligkeit der Fahrradlampe bestimmt. Demnach gilt: Ein Lux entspricht einem Lumen pro Quadratmeter.
Optimalerweise sind beide Werte sehr hoch. Entscheidend für eine gute Mountainbike Lampe ist aber vielmehr die Qualität des Lichtfelds. Entscheidend dafür ist die Scheinwerferoptik. Daher raten wir Ihnen: Achten Sie beim Kauf auf das Abbild des Lichtfelds und am besten sogar noch auf eine Nahfeld-Ausleuchtung: Bereiche zu zehn Metern vor deinem Mountainbike werden durch die Lampe besonders hell ausgeleuchtet.
Um ein Mountainbike mit einer Lampe straßenverkehrstauglich zu machen, können Sie aus unterschiedlichen Modellen wählen:
Der Nabendynamo wird in der Regel an der Hinterradnabe befestigt. Durch die Bewegung des Rades wird Strom erzeugt und in einem kleinen Akku zwischengespeichert. Damit kann dann eine Mountainbike Lampe mit Strom versorgt werden.
Es gibt unterschiedliche Arten von Naben-Dynamos. Am gängigsten sind jedoch solche mit Reibungskupplung oder Magnetkupplung. Dabei arbeiten Letztere um einiges effektiver als Naben-Dynamos mit Reibungskupplung. Jedoch sind diese etwas günstiger und leichter zu installieren als Dynamos mit Magnetkupplung.
Am gängigsten sind mittlerweile Mountainbike Lampen, die am Lenker montiert werden. Dagegen werden die Rücklichter in der Regel an der Sattelstange befestigt. Dadurch können die einzelnen Modelle auch sehr schnell wieder abmontiert werden. Wichtig ist gerade bei Akku-Leuchten die Leuchtdauer. Je nach Hersteller gibt es hier Modelle mit einer Leuchtdauer von gerade einmal 1,5 Stunden bei maximaler Stufe und 19 Stunden bei minimaler Leuchtstufe.
Trotz der Vorzüge der modernen Stecklichter spricht auch heute nichts gegen die altbewährte Technik des Dynamos. Nicht ohne Grund hielt die StVZO deswegen jahrelang an den alten Regeln fest. Vor allem wegen seiner unerschöpflichen Energiequelle ist und bleibt der Dynamo die zuverlässigste Beleuchtung für das Fahrrad. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, den Dynamo zumindest als Back-up am Rad zu integrieren.
Eine zulässige Alternative, gemäß StVZO gibt es nicht. Weder Taschenlampen, Stirnlampen oder Helmlampen sind geeignet. Gerade bei Stirnlampen und Helmlampen gilt außerdem, dass durch den hohen Einfallswinkel die Blendgefahr der anderen Verkehrsteilnehmer viel zu hoch ist.
Die Reichweite des Lichtstrahls ist eine der Lieblingsangaben der Hersteller von Mountainbike-Lampen. Doch dieser Wert ist eigentlich zweitrangig. Denn nicht das gebündelte Licht auf einem Punkt ist relevant, sondern die gleichmäßige Ausleuchtung im Nah- und Fernbereich. Daher sollten Sie sich beim Kauf einer Mountainbike Lampe vor allem auf folgende Aspekte konzentrieren:
Des einen Freud, des anderen Leid. Das gilt auch für die flexiblen Mountainbike Lampen zur Montage am Lenker. Den kaum stößt man mit dem Lenker einmal irgendwo gegen, können sie sich verstellen. Damit wird ein Nachjustieren der richtigen Ausrichtung unerlässlich – schon zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor einem Blendeffekt.
Deswegen raten wir Ihnen: Vor jedem Ride die Ausrichtung des Lichtstrahls überprüfen. Optimal eingestellt ist die Beleuchtung, wenn der Lichtstrahl am hellsten Punkt zehn Meter entfernt auf den Boden trifft.
Die richtige Einstellung einer Mountainbike Lampe ist im Grunde genommen ganz einfach:
Die heutigen LED-Lampen für Mountainbikes sind alle sehr wartungsarm. Ein Wechseln der Leuchtdioden oder des Akkus ist in der Regel nicht vorgesehen. Generell müssen Sie sich bei der normalen Verwendung der Fahrradbeleuchtung über den Verschleiß keine Gedanken machen. Dennoch gilt auch hier: Je sorgsamer Sie mit der Leuchte umgehen, desto länger ist die Lebensdauer. So gilt etwa bei akkubetriebenen Mountainbike Lampen der Schutz vor einer Tiefentladung. Das bedeutet, dass Sie die Mountainbike Lampe von Zeit zu Zeit immer mal wieder ans Stromnetz hängen sollten – selbst wenn Sie diese zurzeit nicht brauchen.
Es gibt zahlreiche Hersteller von Mountainbike Lampen. Doch wer darauf achten möchte, dass die Fahrradbeleuchtung auch den Regeln der StVZO entspricht, der ist mit den folgenden Produkten und Herstellern gut beraten:
Mountainbikes sind vor allem eines: Sportgeräte, mit denen man mühelos über Stock und Stein fahren kann. Deswegen konzentrieren sich die zahlreichen Hersteller eher auf einen robusten Rahmen, gut funktionierende Bremsen, eine gute Federung oder stabile Reifen. Wenig Beachtung schenken sie hingegen den ein oder anderen gesetzlichen Vorschriften. Doch wer mit seinem Mountainbike auch am Straßenverkehr teilnehmen möchte – was sich bei dem ein oder anderen Ride nicht vermeiden lässt – der muss zwangsläufig nachrüsten. Das gilt vor allem im Bereich der Fahrradbeleuchtung. Denn laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen nur Mountainbikes, die mit entsprechenden Lampen ausgestattet sind, am normalen Straßenverkehr teilnehmen.
Dabei ist es mit einer einfachen Hinterradbeleuchtung aber nicht getan. Es muss auch eine Lampe an der Vorderseite des Mountainbikes montiert sein, wie auch Reflektoren an den Speichen, den Pedalen und zusätzliche Reflektoren vorne und hinten. Zum Glück gibt es inzwischen genügend batteriebetriebene Modelle, die einfach am Lenker des Rades befestigt werden können. Wichtig hierbei ist aber die richtige Ausrichtung, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird. Um sicherzugehen, ob die Lampe des Mountainbikes auch wirklich für den Straßenverkehr zulässig ist, sollten Sie beim Kauf auf die K-Nummer achten. Ist diese vorhanden, steht der nächsten Überlandfahrt nichts mehr im Wege.