Beleuchtung: Tipps zu Mountainbike-Lampen

Für den ein oder anderen Nightrider ist eine gute Mountainbike-Lampe unerlässlich. Doch auch bei Tagfahrten ist eine passende Beleuchtung für die Teilnahme am Straßenverkehr Pflicht.

Wer abseits von befestigten Straßen und Wegen durch das Gelände radeln möchte, greift in der Regel zu einem Mountainbike. Denn mit den breiteren Reifen und dem starken Profil und dem besseren Halt auf weichen Waldböden machte es doppelt so viel Spaß. Doch während die Hersteller der Bauweise und den Fahreigenschaften eines Mountainbikes viel Aufmerksamkeit schenken, wird an anderen Stellen auf wichtige Punkte verzichtet. Dazu gehören auch die Lampen am Mountainbike. Doch damit sind sie nicht für Fahrten auf Straßen zugelassen.

Warum ist ein Mountainbike nicht verkehrssicher?

Egal ob es sich um ein Fahrrad oder um ein Mountainbike dreht: Beide müssen die gleichen gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten. Um mit einem Mountainbike am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen bestimmte Ausstattungskriterien erfüllt sein. Da es sich beim Mountainbike aber mehr um ein Sportgerät und weniger um ein typisches Alltagsrad handelt, fehlen viele der Bauteile.

MTB verkehrssicher machen: Das ist notwendig

Damit ein Mountainbike aber verkehrssicher ist, müssen die entsprechenden Vorgaben der StVZO (§ 67) erfüllt sein. Das heißt: nachrüsten. Erst wenn das Bike folgende Bauteile besitzt, dürfen Sie damit im normalen Straßenverkehr teilnehmen:

  • Ein weißer Scheinwerfer vorne mit einem Lichtkegel, der in fünf Meter Entfernung nur halb so hoch über dem Boden steht wie der eigentliche Scheinwerfer.
  • Eine rote Schlussleuchte am Hinterrad, welche wenigstens 25 Zentimeter über dem Boden zu stehen hat.
  • Zusätzlich zu diesen Lampen muss das Mountainbike vorne einen Weißen und hinten einen roten Rückstrahler besitzen.
  • Mindestens zwei Katzenaugen in den Speichen (gelbe Reflektoren). Diese müssen zueinander in einem Abstand von 180 Grad stehen – also genau gegenüber. Alternativ können auch ringförmige, weiß reflektierende Streifen an den Reifen oder Speichen angebracht werden.
  • Zudem müssen auch die Pedale gelbe Reflektoren an der Vorder- und Rückseite haben.

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Fahrradbeleuchtung beachtet werden?

Inzwischen wurden die Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung etwas aufgeweicht. Während früher ausschließlich Dynamos als Licht zugelassen waren, dürfen heute auch Lampen mit Akku verwendet werden. Auch eine Kombination unterschiedlicher Energiequellen ist erlaubt. Doch auch heute gibt es immer noch einige Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. So gilt gemäß § 67 der StVZO, dass Schlussleuchte und Scheinwerfer nur dann gemeinsam einschaltbar sein dürfen, wenn sie mit einem Dynamo betrieben werden. Handelt es sich hingegen um eine Mountainbike Lampe mit Standlichtfunktion, darf ausschließlich die Schlussleuchte allein leuchten.

Zum Thema Frontscheinwerfer gilt, laut § 67 Abs. (3) StVZO:
Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.

Das bedeutet: Es muss mindestens ein weißer Frontscheinwerfer vorhanden sein, es darf zusätzlich ein weiterer vorhanden sein. Demnach ist eine Kombination aus Dynamo-Scheinwerfer und Mountainbike Lampen mit Akku erlaubt – ebenso wie die Verwendung von zwei batteriebetriebenen Leuchten.

Nicht ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Wort Abblendlicht. Demnach dürfen die Lampen nicht nach oben abstrahlen. Es sind auch Lichter zulässig, die über eine abschaltbare Fernlichtfunktion verfügen. Ebenfalls zulässig sind mittlerweile Schlusslichter mit Bremslichtfunktion.

Was ist die K-Nummer?

Alle Mountainbike-Lampen müssen eine K-Nummer haben. Diese Nummer verrät Ihnen, ob die Lampe für den Straßenverkehr zugelassen ist. In der Regel befindet sie sich an der Gehäuseunterseite. Der Code besteht aus einem Wellensymbol und einer Ziffernfolge, unter welcher die Leuchte beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird.

Nicht erlaubt sind blinkende Scheinwerfer. Unter bestimmten Voraussetzungen sind inzwischen auch Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt:

Nach vorne und [nach] hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger [...] sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.

Das bedeutet aber, dass derartige Lampen beim Mountainbike nicht zulässig sind.

Die gesetzliche Mitführ- und Anbringpflicht

Während Dynamolampen fest montiert sind, sind Akkuleuchten in der Regel abnehmbar. Nun ist fraglich, ob diese demnach immer am Fahrrad angebracht sein müssen. Die Antwort dazu liefert der § 67 StVZO:

Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

Mit anderen Worten: Sollten Sie mit dem Mountainbike irgendwo durch den Wald fahren und auf der Strecke keinerlei Straße haben, müssen Sie die Beleuchtung nicht zwingend dabei haben. Sollten Sie aber einige Zeit auf einer öffentlichen Straße entlangradeln müssen und zudem in die Dämmerung geraten, müssen die Mountainbike Lampen montiert sein. Generell ist es ratsam, die Lampen wenigstens im Rucksack – für den Fall der Fälle – mitzuführen.

Wie hell muss ein Mountainbike-Lampe sein?

Seit 2006 gilt: Die Fahrradlampe muss beim Auftreffen auf eine Wand in zehn Meter Entfernung eine messbare Lichtstärke von wenigstens zehn Lux haben. Die meisten im Handel erhältlichen Lampen haben mindestens 15 Lux. Generell wird die Helligkeit einer Mountainbike Lampe entweder in Lux oder in Lumen angegeben.

Lux oder Lumen: Was verraten diese Werte über die Qualität der Mountainbike Lampe?

Mit Lux wird die Beleuchtungsstärke auf einer angestrahlten Fläche beschrieben. In der Regel wird hierzu die Stärke auf einer Fläche in zehn Meter Entfernung gemessen. Doch die Aussagekraft dieser Angabe ist, bezogen auf das Licht eines Fahrrades eher gering. Denn ein Laserpointer strahlt beispielsweise mit mehr als tausend Lux in einem ganz kleinen Bereich.

Doch die Lampe eines Mountainbikes muss einen viel größeren Bereich ausstrahlen können.

Dafür wird der Lumen-Wert benötigt. Lumen ist der messbare Lichtstrom, auch Lichtleistung genannt, der die Helligkeit der Fahrradlampe bestimmt. Demnach gilt: Ein Lux entspricht einem Lumen pro Quadratmeter.

Optimalerweise sind beide Werte sehr hoch. Entscheidend für eine gute Mountainbike Lampe ist aber vielmehr die Qualität des Lichtfelds. Entscheidend dafür ist die Scheinwerferoptik. Daher raten wir Ihnen: Achten Sie beim Kauf auf das Abbild des Lichtfelds und am besten sogar noch auf eine Nahfeld-Ausleuchtung: Bereiche zu zehn Metern vor deinem Mountainbike werden durch die Lampe besonders hell ausgeleuchtet.

Welche Arten von zugelassenen MTB-Lampen sind verbreitet?

Um ein Mountainbike mit einer Lampe straßenverkehrstauglich zu machen, können Sie aus unterschiedlichen Modellen wählen:

  • Naben-Dynamos
  • LED-Lampen
  • Lampen mit Glühbirnen
  • Akkuleuchten

Naben-Dynamos

Der Nabendynamo wird in der Regel an der Hinterradnabe befestigt. Durch die Bewegung des Rades wird Strom erzeugt und in einem kleinen Akku zwischengespeichert. Damit kann dann eine Mountainbike Lampe mit Strom versorgt werden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Naben-Dynamos. Am gängigsten sind jedoch solche mit Reibungskupplung oder Magnetkupplung. Dabei arbeiten Letztere um einiges effektiver als Naben-Dynamos mit Reibungskupplung. Jedoch sind diese etwas günstiger und leichter zu installieren als Dynamos mit Magnetkupplung.

Mountainbike-Lampen mit Akku (LED oder Glühbirne)

Am gängigsten sind mittlerweile Mountainbike Lampen, die am Lenker montiert werden. Dagegen werden die Rücklichter in der Regel an der Sattelstange befestigt. Dadurch können die einzelnen Modelle auch sehr schnell wieder abmontiert werden. Wichtig ist gerade bei Akku-Leuchten die Leuchtdauer. Je nach Hersteller gibt es hier Modelle mit einer Leuchtdauer von gerade einmal 1,5 Stunden bei maximaler Stufe und 19 Stunden bei minimaler Leuchtstufe.

Was ist besser: LED-Leuchte oder Dynamo?

Trotz der Vorzüge der modernen Stecklichter spricht auch heute nichts gegen die altbewährte Technik des Dynamos. Nicht ohne Grund hielt die StVZO deswegen jahrelang an den alten Regeln fest. Vor allem wegen seiner unerschöpflichen Energiequelle ist und bleibt der Dynamo die zuverlässigste Beleuchtung für das Fahrrad. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, den Dynamo zumindest als Back-up am Rad zu integrieren.

Was sind Alternativen bei der Fahrradbeleuchtung?

Eine zulässige Alternative, gemäß StVZO gibt es nicht. Weder Taschenlampen, Stirnlampen oder Helmlampen sind geeignet. Gerade bei Stirnlampen und Helmlampen gilt außerdem, dass durch den hohen Einfallswinkel die Blendgefahr der anderen Verkehrsteilnehmer viel zu hoch ist.

Worauf sollten Sie beim Kauf einer Mountainbike-Lampe achten?

Die Reichweite des Lichtstrahls ist eine der Lieblingsangaben der Hersteller von Mountainbike-Lampen. Doch dieser Wert ist eigentlich zweitrangig. Denn nicht das gebündelte Licht auf einem Punkt ist relevant, sondern die gleichmäßige Ausleuchtung im Nah- und Fernbereich. Daher sollten Sie sich beim Kauf einer Mountainbike Lampe vor allem auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • Die Leuchtkraft
  • Die Laufzeit/Kapazität des Akkus. Sinnvoll in diesem Zusammenhang sind Modelle mit Ladestandsanzeigen.
  • Die Erfüllung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Auskunft darüber gibt die sogenannte K-Nummer an der Geräteunterseite.
  • Die Lademöglichkeit. Moderne Mountainbike Lampen können inzwischen ganz einfach via USB aufgeladen werden.
  • Die Montagemöglichkeiten der Beleuchtung am MTB.

Wie sollte die Lampe am Mountainbike montiert werden?

Des einen Freud, des anderen Leid. Das gilt auch für die flexiblen Mountainbike Lampen zur Montage am Lenker. Den kaum stößt man mit dem Lenker einmal irgendwo gegen, können sie sich verstellen. Damit wird ein Nachjustieren der richtigen Ausrichtung unerlässlich – schon zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vor einem Blendeffekt.

Deswegen raten wir Ihnen: Vor jedem Ride die Ausrichtung des Lichtstrahls überprüfen. Optimal eingestellt ist die Beleuchtung, wenn der Lichtstrahl am hellsten Punkt zehn Meter entfernt auf den Boden trifft.

Die Mountainbike Lampe richtig einstellen

Die richtige Einstellung einer Mountainbike Lampe ist im Grunde genommen ganz einfach:

  1. Platzieren Sie dafür ihr Mountainbike fünf Meter vor einer Wand.
  2. Messen Sie die Höhe der Lampe am Lenker aus.
  3. Übertragen Sie die Höhe auf die Wand. Zur besseren Orientierung empfehlen wir Ihnen, diese mit einem Klebestreifen an die Wand kenntlich zu machen.
  4. Schalten Sie die Lampe am Mountainbike ein.
  5. Nun wird das Zentrum des Lichtkegels etwa auf die Hälfte der markierten Höhe eingestellt.

Wie muss die Mountainbike-Lampe gewartet werden?

Die heutigen LED-Lampen für Mountainbikes sind alle sehr wartungsarm. Ein Wechseln der Leuchtdioden oder des Akkus ist in der Regel nicht vorgesehen. Generell müssen Sie sich bei der normalen Verwendung der Fahrradbeleuchtung über den Verschleiß keine Gedanken machen. Dennoch gilt auch hier: Je sorgsamer Sie mit der Leuchte umgehen, desto länger ist die Lebensdauer. So gilt etwa bei akkubetriebenen Mountainbike Lampen der Schutz vor einer Tiefentladung. Das bedeutet, dass Sie die Mountainbike Lampe von Zeit zu Zeit immer mal wieder ans Stromnetz hängen sollten – selbst wenn Sie diese zurzeit nicht brauchen.

Welche bekannten Hersteller von Mountainbike-Lampen gibt es?

Es gibt zahlreiche Hersteller von Mountainbike Lampen. Doch wer darauf achten möchte, dass die Fahrradbeleuchtung auch den Regeln der StVZO entspricht, der ist mit den folgenden Produkten und Herstellern gut beraten:

  • Aura 80 USB von Sigma
  • SL-AF von Lupine
  • G-Volt 70.1 von Cateye
  • Ixon Space von Busch und Müller
  • LV10-Lichtset Voxom

Mit der richtigen Lampe das Mountainbike verkehrssicher machen

Mountainbikes sind vor allem eines: Sportgeräte, mit denen man mühelos über Stock und Stein fahren kann. Deswegen konzentrieren sich die zahlreichen Hersteller eher auf einen robusten Rahmen, gut funktionierende Bremsen, eine gute Federung oder stabile Reifen. Wenig Beachtung schenken sie hingegen den ein oder anderen gesetzlichen Vorschriften. Doch wer mit seinem Mountainbike auch am Straßenverkehr teilnehmen möchte – was sich bei dem ein oder anderen Ride nicht vermeiden lässt – der muss zwangsläufig nachrüsten. Das gilt vor allem im Bereich der Fahrradbeleuchtung. Denn laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen nur Mountainbikes, die mit entsprechenden Lampen ausgestattet sind, am normalen Straßenverkehr teilnehmen.

Dabei ist es mit einer einfachen Hinterradbeleuchtung aber nicht getan. Es muss auch eine Lampe an der Vorderseite des Mountainbikes montiert sein, wie auch Reflektoren an den Speichen, den Pedalen und zusätzliche Reflektoren vorne und hinten. Zum Glück gibt es inzwischen genügend batteriebetriebene Modelle, die einfach am Lenker des Rades befestigt werden können. Wichtig hierbei ist aber die richtige Ausrichtung, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird. Um sicherzugehen, ob die Lampe des Mountainbikes auch wirklich für den Straßenverkehr zulässig ist, sollten Sie beim Kauf auf die K-Nummer achten. Ist diese vorhanden, steht der nächsten Überlandfahrt nichts mehr im Wege.

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