Der Fahrradsachverständige – in welchen Fällen er hilft:
1.) Schadenkalkulationen Ermittlung bzw. Kalkulation von: • Fahrzeugwerten • Schadenumfang • Reparaturkosten • Reparaturdauer • Wiederbeschaffungswerten • Restwerten
2.) Unfallrekonstruktionen • Vergleich des Schadenbildes mit dem geschilderten Schadenhergang • Untersuchung des Rades auf Verkehrstüchtigkeit und • Sicherheit • Fahrdynamische Berechnungen
3.) Versagensanalysen • Ermittlung der Schadenursachen • Durchführung von Materialuntersuchungen und Belastungstests • Untersuchung des Montagezustandes Wo und wie finde ich den richtigen für meinen Fall? Die IHK veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste von öffentlich bestellten und vereidigten Fahrradsachverständigen – inklusive Suchfunktion nach Wohnort u.ä. unter
www.ihk.de/sach.htm
Darüber hinaus gibt es den ”Bundesverband der Fahrradsachverständigen“, siehe Mitglieder- Liste in der Tabelle.