ACHTUNG STRAFE: Was kostet....?
Alkohol am Lenker
Radfahren mit Alkohol ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Schon bei 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise kann das Folgen haben. Ab 1,6 Promille drohen echte Konsequenzen: Führerscheinentzug, Anordnung zur MPU oder eine saftige Geldstrafe.

Alkohol am Lenker kann teuer werden.
Nichtbenutzung des vorhandenen Radwegs: Bis 35 Euro
Wer trotz Radweg auf der Straße fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel beträgt das 20 Euro – bei Behinderung anderer 25 Euro und bei Gefährdung 30 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung sind sogar bis zu 35 Euro fällig. Der gleiche Satz gilt übrigens für die Benutzung des Radwegs in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung.

Der Fahrradweg ist gut gekennzeichnet – und muss benutzt werden.
Freihändig fahren auf öffentlichen Straßen und Wegen: 5 Euro
Wer freihändig fährt, hat sein Rad nicht unter Kontrolle und kann gegebenenfalls nicht schnell genug reagieren – das kann gefährlich sein und kostet 5 Euro. Wer sein Bike aufs Hinterrad zieht und im Wheelie durch die Gegend fährt, muss mit einer ähnlichen Strafe rechnen – meist bleibt es jedoch bei einer mündlichen Verwarnung.

Freihändig Fahren verlangsamt Reaktionsmöglichkeiten
Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung: 25 Euro
Nicht nur Autofahrer müssen bangen, wenn sie mit Mobiltelefon am Ohr im Straßenverkehr erwischt werden. Auch Biker werden dafür belangt. Im Gegensatz zum Autofahrer, der 60 Euro zahlen muss und einen Punkt in Flensburg bekommt, ist es für Radfahrer günstiger. Es droht kein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld beläuft sich meist auf "nur" 25 Euro.

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung - böser Fehler.
Missachtung des Rotlichts an der Ampel: Bis 120 Euro
Biker, die das Rotlicht an der Ampel ignorieren, müssen sehr tief in die Tasche greifen. Der Regelsatz beträgt 60 Euro. Bei "Gefährdung anderer" steigt er auf 100 Euro, und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung sogar auf 120 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es dazu. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird es noch teurer – bis zu 180 Euro.

Rote Fahrradampel bedeutet auch ROT
Nebeneinander fahren und dabei andere behindern: Bis 30 Euro
Biker, die seelenruhig nebeneinander auf der Straße fahren, bringen Autofahrer so richtig in Wallung. Auch die Polizei sieht solche "Stauverursacher" nicht gern. Wenn man erwischt wird, kostet das meist ein Bußgeld von 20 Euro. Sieht die Polizei eine "Gefährdung anderer", kostet es 25 Euro und bei "Unfallfolge oder Sachbeschädigung" sogar 30 Euro.

Nebeneinander fahren behindert Überholer
Die genannten Sätze sind die "Regelsätze". Je nach Schwere des Falls kann eine Behörde nach oben bis zu den Maximalsätzen abweichen. Quelle:
www.adfc.de
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