Wer haftet für GPS-Tracks aus dem Internet?
Michael Albert (Rechtsanwalt): „Grundsätzlich ist jeder, der mit seinem Bike eine GPS-Tour unternimmt, zunächst selbst verantwortlich, dass ihm bei der Tour nichts zustößt. Er muss sich also selbst mit der Tour und ihren Schwierigkeiten auseinandersetzen und dafür sorgen, dass er der Tour gewachsen ist. Macht er selbst einen Fahr- oder sonstigen Fehler, haftet der Empfehler von vornherein nicht. Bei den im Internet vorgeschlagenen GPS-Touren handelt es sich um bloße Empfehlungen, denen ja niemand folgen muss. Es sind bloße Wegbeschreibungen. Um den Rest muss sich der Biker selbst kümmern. In der Regel schließen die Empfehler von GPS-Touren eine Haftung von vornherein aus, sodass kaum eine Haftung bestehen dürfte. Mir sind bisher keine Gerichtsurteile bekannt, durch welche eine Person für die Empfehlung einer GPS-Tour haftbar gemacht wurde.“