Auch Technik schützt nicht vor Schaden. Das musste ein Biker feststellen, der auf abschüssiger Straße auf der Straßenmitte fuhr. In einer Linkskurve erschreckte sich der Biker vor einem Bus. Trotz Bremsversuchen geriet der Radfahrer ins Schleudern und verletzte sich schwer. Während das Landgericht seiner auf 30 Prozent des Schadens gerichteten Klage noch stattgegeben hatte, führte die Berufung des Busunternehmens zur vollständigen Klageabweisung durch das Oberlandesgericht. Dem Busfahrer sei nichts vorzuwerfen, denn er sei rechts und auch nicht zu schnell, noch zu nahe an der Mittellinie gefahren. Deshalb müsse der Biker den Schaden komplett alleine tragen. (OLG Karlsruhe, Urt. V. 20.10.2010 – 133 U 46/10, NZV 2011, 196)
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