Biken ja, aber nur zu zweit!

Stefan Loibl

 · 29.10.2020

Biken ja, aber nur zu zweit!Foto: Dennis Stratmann
Biken ja, aber nur zu zweit!

Ab 2. November gelten in ganz Deutschland wieder verschärfte Corona-Regeln. Wir klären auf, was das für Radfahrer und ihren Sport bedeutet und was man beachten muss.

In ganz Deutschland gelten ab Montag, den 2. November 2020 wieder verschärfte Corona-Regeln. Das hat die Bundesregierung heute in einer Regierungserklärung bekanntgegeben. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr sind die Ausgangsbeschränkungen allerdings nicht ganz so strikt. Zudem wurden die Maßnahmen gemeinsam von der Bundesregierung und den Länderchefs beschlossen und gelten deutschlandweit einheitlich. Das war beim ersten Lockdown im Frühjahr noch anders, damals galten in vielen Bundesländern unterschiedliche Regeln, beispielsweise was den Sport oder das Radfahren an im Freien betraf. Wir klären auf, was Radfahrer – und vor allem Mountainbiker – während des zweiten Corona-Lockdowns im November beachten müssen:

Individual-Sport

Zuerst die gute Nachricht: Das Radfahren als Individual-Sportart bleibt erlaubt! Allerdings nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Die Hausrunde mit dem Mountainbike im Wald oder die Benützung von öffentlichen Pumptracks sind also weiterhin möglich – sogar mit dem besten Kumpel. Nur Vereinsausfahrten in der Gruppe oder Nachwuchstraining nicht.

Bike-Shops

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter strengen Hygieneauflagen geöffnet. Als Faustregel gilt: ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Doch darauf sollten die meisten Bike-Shops und größeren, überregionalen Fahrradläden mittlerweile eingestellt sein. Nach wie vor muss man allerdings im Service meist mit längeren Wartezeiten als üblich zu dieser Jahreszeit rechnen. Vor allem die Ersatzteilversorgung macht vielen Händlern Probleme.

Bikeparks/Trailcenter

Obwohl weitläufige Trailcenter sicher keine Ansteckungs-Hotspots sind, müssen auch sie am 2. November schließen. Denn im Maßnahmen-Katalog heißt es: „Geschlossen werden … Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen).“ Dazu zählen auch Bikeparks. Die hätten vereinzelt bei guter Witterung im November noch einmal geöffnet. Doch damit dürfte die Bikepark-Saison 2020 endgültig beendet sein.

  Trailcenter und Bikepark müssen während des Lockdowns im November deutschlandweit schließen.Foto: Marius Holler
Trailcenter und Bikepark müssen während des Lockdowns im November deutschlandweit schließen.

Private Reisen

Auf private Reisen, Besuche von Verwandten und überregionale Tagesausflüge soll man verzichten. Damit sind auch Wochenend-Trips ins nächstgelegene Mittelgebirge oder zum befreundeten Bike-Kumpel gemeint. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Übernachtungsgäste mit beruflichem Hintergrund beherbergen, keine Touristen mehr.

Veranstaltungen

Veranstaltungen, wie Testivals oder Hobby-Rennen, werden untersagt. Profisport-Veranstaltungen dürften nur ohne Zuschauer – wie die Deutsche Meisterschaft am vergangenen Wochenende – stattfinden. Doch die Rennsaison 2020 ist sowieso so gut wie vorbei.

Die Maßnahmen sollen bis Ende November gelten. Mitte November wird ein Zwischenfazit gezogen und es kann sein, dass gewisse Maßnahmen gelockert oder sogar verschärft werden. Die Einhaltung der verschärften Corona-Regeln soll flächendeckend verstärkt kontrolliert werden.

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